Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anforderung von Unterlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anforderung von Unterlagen

    Hallo zusammen!!
    Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
    Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.
    Belege über Schuldzinsen leuchtet mir ein,kein Problem!
    Aber dann steht dort: "Nachweise der Erhaltungsaufwendungen für das vermietete Objekt
    Die umlagefähigen Aufwendungen sind höher als die verinnahmten Umlagen. Bitte um Erläuterung des Sachverhaltes und Übersendung der entsprechenden Belege."
    Verstehe ich nicht ganz! Hintergrund: Wir haben ein Haus im Juli 2007 gekauft, die DG-Wohnung ist vermietet. Wir selber sind im Jahr 2008 eingezogen und isnd seitdem dabei, zu modernisieren und renovieren.
    Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????
    Die vereinnahmten Umlagen betreffen ja nur die Nebenkosten,oder???
    HILFEEE!!!!!
    LG,Nina

    #2
    AW: Anforderung von Unterlagen

    Zitat von nn1977 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!!
    Ich brauch mal Eure Hilfe!!!
    Ich habe unsere EST schon vor 3 Wochen abgeschickt und habe nun heute Post bekommen, ich möge bitte Unterlagen bzw.Belege nachreichen.

    HILFEEE!!!!!
    LG,Nina
    @nn1977

    Ich würde an Ihrer Stelle est mal ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter des FA führen. Dabei klärte sich schon einiges auf.

    bavaro

    Kommentar


      #3
      AW: Anforderung von Unterlagen

      zitat: Ich habe nun bei den Erhaltungsaufwendungen die Kosten für neue Fenster,neue Heizung etc angegeben. Alles, was die Modernisiserung des Hauses betrifft. War das falsch?????

      Nein, richtig!

      Allerdings wird das FA mit Ihnen streiten, ob diese Kosten sofort abschreibbar sind oder in die Anschaffungskosten gehören.

      Befolgen Sie bavaro`s Tipp.

      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Anforderung von Unterlagen

        Dankeschön!
        Ich hab nun den Sachbearbeiter angerufen und er hat mich darüber aufgeklärt,dass Erhaltungsaufwendungen nur anteilig für den vermieteten Wohnraum absetzbar sind und nicht für das ganze Haus! Das war uns im letzten Jahr nicht gesagt worden!
        Nun habich aber Licht im Dunkel und kann die notwendigen Unterlagen einreichen und hoffe dann auf einen baldige Erstattung! ;o)
        Schönen Abend allerseits!!
        Nina

        Kommentar


          #5
          AW: Anforderung von Unterlagen

          Hallo Nina,

          natürlich nur anteilig. Sonst vermiete ich demnächst eine kleine Ecke des Kellers in meinem Haus und kann dann sämtliche Kosten absetzen.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar

          Lädt...
          X