Ich habe eine Frage zu Anlage R in 2010:
1)
Die Vorauszahlung der Witwenrente ("Sterbevierteljahr") muss sicher komplett in 2010 eingetragen werden, auch wenn sie für die Monate 11-12/2010 + 01/2011 war, da in 2010 erhalten?
Einen Rentenanpassungsbetrag kann man wegen Fehlermeldung nicht eintragen ("... ist im Jahr/Folgejahr nicht zulässig.")
Beginn: 01112010
Vorhergehende: 01012000
Ende d. R.: 31102010
Sind dann 50% des 3-Monatsbetrages steuerfrei, weil ja aus 2000 stammend?
Danke für jede Hilfe!
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Die Vorauszahlung der Witwenrente ("Sterbevierteljahr") muss sicher komplett in 2010 eingetragen werden, auch wenn sie für die Monate 11-12/2010 + 01/2011 war, da in 2010 erhalten?
Einen Rentenanpassungsbetrag kann man wegen Fehlermeldung nicht eintragen ("... ist im Jahr/Folgejahr nicht zulässig.")
Beginn: 01112010
Vorhergehende: 01012000
Ende d. R.: 31102010
Sind dann 50% des 3-Monatsbetrages steuerfrei, weil ja aus 2000 stammend?
Danke für jede Hilfe!
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