Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

gesetzl. Witwenrente

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    gesetzl. Witwenrente

    Ich habe eine Frage zu Anlage R in 2010:

    1)
    Die Vorauszahlung der Witwenrente ("Sterbevierteljahr") muss sicher komplett in 2010 eingetragen werden, auch wenn sie für die Monate 11-12/2010 + 01/2011 war, da in 2010 erhalten?

    Einen Rentenanpassungsbetrag kann man wegen Fehlermeldung nicht eintragen ("... ist im Jahr/Folgejahr nicht zulässig.")

    Beginn: 01112010
    Vorhergehende: 01012000
    Ende d. R.: 31102010

    Sind dann 50% des 3-Monatsbetrages steuerfrei, weil ja aus 2000 stammend?

    Danke für jede Hilfe!

    #2
    AW: gesetzl. Witwenrente

    Zitat von ElsterSeiDank Beitrag anzeigen
    Sind dann 50% des 3-Monatsbetrages steuerfrei, weil ja aus 2000 stammend?
    Kurz gesagt: Ja.

    Die Rentenanpassungsbeträge sind erst ab dem zweiten VOLLEN Jahr einzutragen, in dem Sie die Renter selber beziehen - also ab 2012. Erst nach dem ersten vollen Jahr wird der steuerfreie Betrag (hier: 50% der in 2011 gezahlten Rente) festgeschrieben. Allerdings sollten Sie hier (wegen der Verschiebung der Januar-Zahlung in das Vorjahr) ggf. noch mal mit Ihrer Rentenversicherung sprechen.

    Kommentar


      #3
      AW: gesetzl. Witwenrente

      @Sabre:
      Vielen Dank für die Antwort!
      Dann muss man wohl die DRV kontaktieren; das hat aber Zeit, weil erst für 2012.

      Für 2011 muss man den 1/3-Vorauszahlungsteil (für 01/2011), der ja 2010 gekommen ist und auch in 2010 versteuert werden muss, nicht mehr angeben sondern nur die Witwenrente für 02-12/2011. Ist das richtig so?

      Kommentar


        #4
        AW: gesetzl. Witwenrente

        Hallo alle zusammen,
        ich habe folgenden Fall.
        Ich bearbeite gerade die ESt-Erklärung für meine Mutter und das für Jahre 2005-2011.
        Folgendes Problem habe ich:
        Mein Vater starb im November 2004. Meine Mutter bekam die Witwenrente ab dem 1.12.2004. Nun, 2 Monate vom Sterbevierteljahr sind in das Jahr 2005 reingerutscht.
        Werden die 2 Monate für den Rentenfreibetrag im 2005 mit eingerechnet ?
        Gilt dann der errechnete Freibetrag als Basis für die nächsten Jahre ? Es würde doch ein negativer Rentenanpassungsbetrag enstehen.
        Oder muss im 2006 ein neuer Rentenfreibetrag errechnet werden ?

        Danke im Voraus für Antworten.
        Gruß
        chadar

        Kommentar


          #5
          AW: gesetzl. Witwenrente

          ich glaube, es ist so, dass die Rente nach dem Tod drei Monate weitergezahlt wird. Das ist dann aber noch keine Witwenrente, sondern eine zeitlich befristete Weiterzahlung der Rente des Vaters. Die Witwenrente selbst beginnt dann erst am 01.03.2005. Erstes vollständiges Rentenjahr, in dem der steuerfreie Jahresbetrag ermittelt wird, wäre dann 2006. Anpassung dann 2007 zu 2006 im Vergleich. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht. Da dem FA aber die Daten vorliegen, wird es fehlerhafte Angaben von Dir korrigieren.

          Kommentar


            #6
            AW: gesetzl. Witwenrente

            Hi,
            auf dem Rentenbescheid steht es aber : Rentenbeginn ist der 1.12.2004...
            Ich glaube aber es herausgefunden zu haben. In diesem Forum sowie in diesem Dokument : www.heubeck.de/home/pdf/24022005.pdf

            Gruß

            chadar

            Kommentar

            Lädt...
            X