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Honorar und Übungsleiterfreibetrag

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Zusätzlich müssen Sie dann noch die Zeile 36 ausfüllen. Hier wird dokumentiert, dass Sie die Pauschale bereits abgezogen haben.

    Zu den Betriebsausgaben: Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber sie dürfen nur abgezogen werden SOWEIT sie 2.100,- € übersteigen, nicht "WENN".

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Anlage S Zeilen 4 (übersteigender Betrag) und Zeile 36. Betriebsausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie 2.100 Euro übersteigen.

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  • Fridolin13
    hat ein Thema erstellt Honorar und Übungsleiterfreibetrag.

    Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Liebes Froum,

    ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuer:

    Ich habe letztes Jahr eine Honorardozententätigkeit an einer berufsbildende Schule begonnen. Die Abrechung erfolgte per Rechnungsstellung.

    Man hat mich auf den Übungsleiterfreibetrag aufmerksam gemacht und ich erfülle die Vorraussetzungen, sodass ich diesen Betrag gerne geltend machen würde.

    Ich habe daher von meinen Einnahmen diesen Übungsleiterfreibetrag 2100 € abgezogen.
    Das restliche Guthaben muss ich versteuern? Wo trage ich das in der Lohnstseuer ein mit dem Übungsleitefrfreibetrag?

    Sind sonstige Ausnahmen durch den Freibetrag abgegolten oder darf ich diese auch noch abziehen?

    Hoffe auf schnelle antworten

    Vielen Dank
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