Hallo alle zusammen,
mein Name ist Juri und ich bin Student.
Ich bin gerade dabei, meine erste Einkommenssteuererklärung abzugeben und es stellen sich ein paar Fragen. Insgesammt komme ich über das Jahr auf ca. 7400 € Nettoverdienst. Dabei habe ich einen Job StKl.1 wo ich regelmäßig auf 250 €/Monat + 36 Tage Urlaubsvertretung komme (ungefähr 5300, - € 2010) außerdem habe ich noch einen anderen Job StKL 6, den ich als kurzfristige Beschäftigung habe (max. 50 Tage/Jahr) und noch 2 andere Jobs, die ich auch als kurzfristiscbe Beschäftigung gehabt habe. Außerdem noch zwei Beschäftigungen ohne Lohnsteuerkarte.
1. Muss ich jeden Job in der Anlage N angeben, also auch bei denen, wo ich keine Lohnsteuerkarte abgegeben habe?
2. Muss ich überhaupt die Lohnsteuerbescheinigungen ausfüllen? Dort steht, dass die Daten maschinell an die Finanzverwaltung geschickt wurden, kann das Finanzamt darauf nicht zurückgreifen?
3. Bei mir wurde bei dem Job Steuerkl. 1 etwas Lohnsteuer einbehalten (in einem Monat, wo ich Urlaubsvertretung für einen Kollegen gemacht habe), die möchte ich gerne wiederbekommen. Bekomme ich auch die einbehaltene Lohnsteuer von Jobs der Klasse 6 wieder?
4. Ich habe probeweise die Lohnsteuerbescheinigung eingegeben, es wird ein Fehler gemeldet. Was mache ich nun?
Ich weiß, Fragen über Fragen! Ich freue mich auf viele konstruktive Antworten.
Es grüßt Euch herzlichst
Euer Juri
mein Name ist Juri und ich bin Student.
Ich bin gerade dabei, meine erste Einkommenssteuererklärung abzugeben und es stellen sich ein paar Fragen. Insgesammt komme ich über das Jahr auf ca. 7400 € Nettoverdienst. Dabei habe ich einen Job StKl.1 wo ich regelmäßig auf 250 €/Monat + 36 Tage Urlaubsvertretung komme (ungefähr 5300, - € 2010) außerdem habe ich noch einen anderen Job StKL 6, den ich als kurzfristige Beschäftigung habe (max. 50 Tage/Jahr) und noch 2 andere Jobs, die ich auch als kurzfristiscbe Beschäftigung gehabt habe. Außerdem noch zwei Beschäftigungen ohne Lohnsteuerkarte.
1. Muss ich jeden Job in der Anlage N angeben, also auch bei denen, wo ich keine Lohnsteuerkarte abgegeben habe?
2. Muss ich überhaupt die Lohnsteuerbescheinigungen ausfüllen? Dort steht, dass die Daten maschinell an die Finanzverwaltung geschickt wurden, kann das Finanzamt darauf nicht zurückgreifen?
3. Bei mir wurde bei dem Job Steuerkl. 1 etwas Lohnsteuer einbehalten (in einem Monat, wo ich Urlaubsvertretung für einen Kollegen gemacht habe), die möchte ich gerne wiederbekommen. Bekomme ich auch die einbehaltene Lohnsteuer von Jobs der Klasse 6 wieder?
4. Ich habe probeweise die Lohnsteuerbescheinigung eingegeben, es wird ein Fehler gemeldet. Was mache ich nun?
Ich weiß, Fragen über Fragen! Ich freue mich auf viele konstruktive Antworten.
Es grüßt Euch herzlichst
Euer Juri
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