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Studienkredit - Rückzahlung

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    #16
    AW: Studienkredit - Rückzahlung

    IMHO = In My Humble/Honest Opinion
    Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach.

    Einen Steuerbasar (Beamte A gewährt aus Kulanz und im Hinblick auf künftige Steuereinnahmen) haben wir bislang noch nicht. Oftmals ist es schwierig, aus einer Steuererklärung heraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ein paar Zeilen Einträge - fast immer nur die nackten Zahlen welche beantragt wurden - den Vorgesetzten im Nacken der von einem erwartet, dass man am gleichen Tag noch xx Erklärungen bearbeitet - da kann man selbst wenn man will nicht in die tiefsten Tiefen des Steuerrechts einsteigen und Sachverhalte vollständig aufklären.

    Es gibt einen § 12 Einkommensteuergesetz - Nicht abzugsfähige Ausgaben. Darin findet man die Lebenshaltungskosten - "auch wenn diese der Förderung des Berufs dienlich sind". Bisher wurde das nicht gestrichen, also gehe ich mal davon aus, dass es noch gilt.

    Im Einkommensteuerrecht wird zwischen der
    Einkunftssphäre und der privaten Vermögenssphäre
    unterschieden. Das Einkommensteuergesetz hat das Ziel aus Einnahmen heraus Steuer zu ziehen. Nicht besteuert wird aus dem Einkommensteuergesetz heraus die private Vermögenssphäre. Entsprechend haben nur alle Vorgänge, die im Einkunftsbereich liegen (Einnahmen wie Ausgaben), steuerliche Auswirkungen.

    @bjrnf
    Wenn ich deiner Argumentation folge, müsste man alte Darlehen stets durch neue Darlehen ablösen, weil man ja durch jede Tilgung eine volle steuerliche Berücksichtigung der Gesamtsumme geltend machen könnte.

    Dem ist definitiv nicht so. Soweit das bei deiner Steuererklärung gelaufen ist - mangels steuerlicher Kenntnisse wird man dir wohl keinen Strick draus drehen können. Ein Recht darauf kannst du dir daraus aber auch nicht ableiten.

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      #17
      AW: Studienkredit - Rückzahlung

      Zitat von bjrnf Beitrag anzeigen
      hi, aus dem imho ( ich lese das jetzt mal als: im moment) lässt sich für mich erschließen, das meine argumentation nicht ganz von der hand zu weisen ist.
      du schliesst offenbar gern aus falsch oder halb verstandenen sachen auf dinge, die dir grad in den kram passen. sorry, aber derartige interpretationsfreiheiten gibt es nicht.

      wie oben schon geschrieben wurde, kann man die kausalitätskette nicht unendlich ausdehnen, um damit etwas zu begruenden. sonst kann man im sinne der äquivalenztheorie nahezu alles absetzen...

      zum beispiel den jährlichen urlaub, denn dieser dient der erhaltung meiner arbeitskraft, wenn der nicht steuerlich gefördert wird, ist das ungerecht, obendrein zahle ich dafür auch schon mehrwertsteuer.

      Kommentar


        #18
        AW: Studienkredit - Rückzahlung

        ich gebe euch recht!!

        ich muss ja keinen von meinen sichtweisen überzeugen. ich wollte nur verschiedene sichtweisen, die durchaus ihre berechtigung haben, aufzeigen.

        gleichzeititg breche ich hier die pseudophilosophische diskussion ab und möchte jedem ein angenehmes we wünschen und mit folgendem schließen:

        es gibt keine schlampigen finanzbeamten!! guckst du hier :-D :

        http://de.finance.yahoo.com/nachrichten/Aus-Faulheit-Beamter-yahoofinanzen-1366472234.html?x=0

        bin raus
        björn

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          #19
          AW: Studienkredit - Rückzahlung

          Um die ursprüngliche Frage "Sind Rückzahlungsraten eines Studienkredits der kfw-Bank als Werbungskosten, Sonderausgaben oder ähnliches abzugsfähig?" zu beantworten:
          Nein. Haben Sie mit dem Darlehensbetrag seinerzeit jedoch Aufwendungen für Ihr Studium beglichen, sind diese Aufwendungen als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Würden die Rückzahlungsraten nochmals steuermindernd berücksichtigt, läge eine Doppelberücksichtigung vor.

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