AW: Studienkredit - Rückzahlung
IMHO = In My Humble/Honest Opinion
Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach.
Einen Steuerbasar (Beamte A gewährt aus Kulanz und im Hinblick auf künftige Steuereinnahmen) haben wir bislang noch nicht. Oftmals ist es schwierig, aus einer Steuererklärung heraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ein paar Zeilen Einträge - fast immer nur die nackten Zahlen welche beantragt wurden - den Vorgesetzten im Nacken der von einem erwartet, dass man am gleichen Tag noch xx Erklärungen bearbeitet - da kann man selbst wenn man will nicht in die tiefsten Tiefen des Steuerrechts einsteigen und Sachverhalte vollständig aufklären.
Es gibt einen § 12 Einkommensteuergesetz - Nicht abzugsfähige Ausgaben. Darin findet man die Lebenshaltungskosten - "auch wenn diese der Förderung des Berufs dienlich sind". Bisher wurde das nicht gestrichen, also gehe ich mal davon aus, dass es noch gilt.
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen der
Einkunftssphäre und der privaten Vermögenssphäre
unterschieden. Das Einkommensteuergesetz hat das Ziel aus Einnahmen heraus Steuer zu ziehen. Nicht besteuert wird aus dem Einkommensteuergesetz heraus die private Vermögenssphäre. Entsprechend haben nur alle Vorgänge, die im Einkunftsbereich liegen (Einnahmen wie Ausgaben), steuerliche Auswirkungen.
@bjrnf
Wenn ich deiner Argumentation folge, müsste man alte Darlehen stets durch neue Darlehen ablösen, weil man ja durch jede Tilgung eine volle steuerliche Berücksichtigung der Gesamtsumme geltend machen könnte.
Dem ist definitiv nicht so. Soweit das bei deiner Steuererklärung gelaufen ist - mangels steuerlicher Kenntnisse wird man dir wohl keinen Strick draus drehen können. Ein Recht darauf kannst du dir daraus aber auch nicht ableiten.
IMHO = In My Humble/Honest Opinion
Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach.
Einen Steuerbasar (Beamte A gewährt aus Kulanz und im Hinblick auf künftige Steuereinnahmen) haben wir bislang noch nicht. Oftmals ist es schwierig, aus einer Steuererklärung heraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ein paar Zeilen Einträge - fast immer nur die nackten Zahlen welche beantragt wurden - den Vorgesetzten im Nacken der von einem erwartet, dass man am gleichen Tag noch xx Erklärungen bearbeitet - da kann man selbst wenn man will nicht in die tiefsten Tiefen des Steuerrechts einsteigen und Sachverhalte vollständig aufklären.
Es gibt einen § 12 Einkommensteuergesetz - Nicht abzugsfähige Ausgaben. Darin findet man die Lebenshaltungskosten - "auch wenn diese der Förderung des Berufs dienlich sind". Bisher wurde das nicht gestrichen, also gehe ich mal davon aus, dass es noch gilt.
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen der
Einkunftssphäre und der privaten Vermögenssphäre
unterschieden. Das Einkommensteuergesetz hat das Ziel aus Einnahmen heraus Steuer zu ziehen. Nicht besteuert wird aus dem Einkommensteuergesetz heraus die private Vermögenssphäre. Entsprechend haben nur alle Vorgänge, die im Einkunftsbereich liegen (Einnahmen wie Ausgaben), steuerliche Auswirkungen.
@bjrnf
Wenn ich deiner Argumentation folge, müsste man alte Darlehen stets durch neue Darlehen ablösen, weil man ja durch jede Tilgung eine volle steuerliche Berücksichtigung der Gesamtsumme geltend machen könnte.
Dem ist definitiv nicht so. Soweit das bei deiner Steuererklärung gelaufen ist - mangels steuerlicher Kenntnisse wird man dir wohl keinen Strick draus drehen können. Ein Recht darauf kannst du dir daraus aber auch nicht ableiten.
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