Hallo,
ich habe gestern meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Er deckt sich weitestgehend mit der Elster-Berechnung, die ich vor Versand der Daten ans Finanzamtgemacht habe.
Im Bescheid vom Finanzamt werden jedoch von der von mir bezahlten Kirchensteuer unter dem Punkt" ab erstattete Kirchensteuer" ca. 150€ abgezogen.
Ich habe jedoch in der Steuererkläung keine Erstattung angegeben, und mir ist auch nichts bekannt, dass ich irgendwo eine Erstattung bekommen hätte.
Dies ist mir also unklar, wieso hier etwas abgezogen wird?
In der weiteren Ausführung des Papier-Steuerbescheids (da wo der lange Text dann beginnt), steht dann, dass der maximale Betrag der Vorsorgeaufwendungen bereits durch meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht ist, und eine höhere Berücksichtigung nicht möglich ist.
Aber was hat die Kirchensteuer mit den Vorsorgeaufwendungen zu tun?
Die Vorsorgeaufwendungen wurden laut Steuerbescheid genause berücksichtigt, wie von mir eingegeben, lediglich die Kirchensteuer wurde wie gesagt gekürzt...
Kann es sein, dass der Beamte zur Vereinfachung die Kirchensteuer gekürzt hat, es aber eigentlich die Vorsorgeaufwendungen betreffen sollte??
Und wieso hat Elster-Formular dies dann nicht schon bei der Berechnung berücksichtigt, falls ein Höchstbertrag überschritten wurde?
Danke für Eure Tipps!
Gruß
ich habe gestern meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Er deckt sich weitestgehend mit der Elster-Berechnung, die ich vor Versand der Daten ans Finanzamtgemacht habe.
Im Bescheid vom Finanzamt werden jedoch von der von mir bezahlten Kirchensteuer unter dem Punkt" ab erstattete Kirchensteuer" ca. 150€ abgezogen.
Ich habe jedoch in der Steuererkläung keine Erstattung angegeben, und mir ist auch nichts bekannt, dass ich irgendwo eine Erstattung bekommen hätte.
Dies ist mir also unklar, wieso hier etwas abgezogen wird?
In der weiteren Ausführung des Papier-Steuerbescheids (da wo der lange Text dann beginnt), steht dann, dass der maximale Betrag der Vorsorgeaufwendungen bereits durch meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht ist, und eine höhere Berücksichtigung nicht möglich ist.
Aber was hat die Kirchensteuer mit den Vorsorgeaufwendungen zu tun?
Die Vorsorgeaufwendungen wurden laut Steuerbescheid genause berücksichtigt, wie von mir eingegeben, lediglich die Kirchensteuer wurde wie gesagt gekürzt...
Kann es sein, dass der Beamte zur Vereinfachung die Kirchensteuer gekürzt hat, es aber eigentlich die Vorsorgeaufwendungen betreffen sollte??
Und wieso hat Elster-Formular dies dann nicht schon bei der Berechnung berücksichtigt, falls ein Höchstbertrag überschritten wurde?
Danke für Eure Tipps!
Gruß
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