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    Eingabe Großspenden

    Meine Mandantin hatte in 2009 diverse Großspenden getätigt, wo für die Folgejahre ein verbleibender Spendenabzug festgestellt worden.
    Wo trage ich den verbleibenden Spendenabzug in 2010 für die korrekte Steuerberechnung ein?
    In den sonstigen Angaben ist nur der normale Verlustabzug nach § 10d EStG eintragbar.

    #2
    AW: Eingabe Großspenden

    Wenn ich richtig liege, dürfte das die Regelung betreffen "Stiftung, einmal zahlen, auf 10 Jahre verteilt in gleichen Beträgen steuerlich geltend machen".

    Verlustvorträge (Private Veräußerungsgeschäfte, allgemeiner Verlustvortrag aus Einkunftsarten, nicht ausgewirkte Spenden sowie auf mehrere Jahre zu verteilende Aufwendungen für Großspenden) werden gewöhnlich beim Finanzamt automatisch berücksichtigt. Eine Eintragung in den Formularen ist nicht möglich.

    Für eine "Probeberechnung" könnte man den abzugsfähigen Betrag bei den gewöhnlichen Spenden hinzuaddieren, um zu sehen was dabei herauskommt. Bei der Übertragung an das Finanzamt hat der Betrag in der Erklärung aber nichts verloren.

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      #3
      AW: Eingabe Großspenden

      Es handelt sich um keine Beiträge an Stiftungen.
      Es geht mir nur um die richtige Steuerberechnungen.
      Als Steuerberater erwarte ich natürlich, dass ich auch eine korrekte Steuerberechnung vom Programm bekomme.

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        #4
        AW: Eingabe Großspenden

        Zitat von conradmueller Beitrag anzeigen
        Als Steuerberater erwarte ich natürlich, dass ich auch eine korrekte Steuerberechnung vom Programm bekomme.
        erwarten darf man das was dransteht. eine unverbindliche prognose ;-)

        man muss ja berücksichtigen, das das Programm auf keine externe Quellen zugreifen kann, wie bspw. der Sachbearbeiter im FA, um die Korrektheit der eingegebenen Daten zu prüfen.
        will sagen das Programm muß mangels anderer Möglichkeiten unterstellen, das der Erklärende korrekt ausgefuellt hat und kann Dinge die von Amtswegen berücksichtigt werden ohne erklärt zu werden, nicht hellsehen ;-)

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          #5
          AW: Eingabe Großspenden

          Andere Steuerprogramme haben aber Eingabefelder wo diese Verlustvorträge eintragbar sind.
          So bei Elster lässt sich bei Elster auch der verbleibende Verlustvortrag nach § 10d EStG auch bei der Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eintragen, jedoch nicht der Verbleibende Verlustvortrag für Spenden.
          Das ESt-Programm von Datev hat da auch keinen Zugang zur Finanzverwaltung.

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            #6
            AW: Eingabe Großspenden

            Dass ElsterFormular nicht alle Optionen für die korrekte Steuerberechnung bietet, ist ja nichts neues. Vorauszahlungen und Verlustvorträge aus alten Wertpapierverkäufen zur Verrechnung mit Kapitaleinträgen kann man auch nicht eingeben.

            Es ist halt kein Steuerprogramm, sondern dient im Wesentlichen zur kostenlosen, elektronischen Übermittlung einer Steuererklärung. Die Steuerberechnung ist reine Option und bildet keine Spezialfälle ab (wobei aktuell ja schon eine eine private Krankenversicherung einen solchen darstellt). Wer solche berechnen will, muss dies halt entweder manuell tun oder eine kommerzielle Software suchen, die den gewünschten Anwendungsfall abdeckt. Und ich gehe fest davon aus, dass ein Steuerberater zu beidem in der Lage ist.

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              #7
              AW: Eingabe Großspenden

              Spenden an eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder an eine steuerbefreite privatrechtliche Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro abgesetzt werden. Diese Summe kann über insgesamt 10 Jahre verteilt werden.

              Die Regelung für die Absetzbarkeit von Großspenden wurde ebenfalls überarbeitet. Nunmehr gilt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag im Rahmen der jährlichen Höchstsätze.

              Als Steuersoftware ist wohl bei komplexeren jahresübergreifenden Fällen, wie eben Spenden, die Software der "Akademischen Arbeitsgemeinschaft" zu empfehlen, die aber eine professionelle Steuerberatung auch nicht ersetzen kann.
              Zuletzt geändert von SteuerGau; 28.03.2011, 20:29. Grund: Zusatz

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                #8
                AW: Eingabe Großspenden

                Zitat von conradmueller Beitrag anzeigen
                Es handelt sich um keine Beiträge an Stiftungen.
                Es geht mir nur um die richtige Steuerberechnungen.
                Als Steuerberater erwarte ich natürlich, dass ich auch eine korrekte Steuerberechnung vom Programm bekomme.
                ist die korrekte steuerberechnung nicht wie auch das korrekte ausfüllen der steuererklärung die aufgabe des steuerberaters, der genau dafür sein honorar vom mandanten bekommt?

                schon ein wenig dreist, dass ein steuerberater auf kostenfreie software der finanzverwaltung zurückgreift und erwartet das efo als kostenfreie servicedienstleistung für den normalbürger alle spezialfälle abdecken soll

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