Meine Mandantin hatte in 2009 diverse Großspenden getätigt, wo für die Folgejahre ein verbleibender Spendenabzug festgestellt worden.
Wo trage ich den verbleibenden Spendenabzug in 2010 für die korrekte Steuerberechnung ein?
In den sonstigen Angaben ist nur der normale Verlustabzug nach § 10d EStG eintragbar.
Wo trage ich den verbleibenden Spendenabzug in 2010 für die korrekte Steuerberechnung ein?
In den sonstigen Angaben ist nur der normale Verlustabzug nach § 10d EStG eintragbar.
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