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Steuerberechnung, andere Versicherungen

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    Steuerberechnung, andere Versicherungen

    Vielleicht ist es schon mal besprochen und vielleicht habe ich die neuen Regeln für Vorsorgeaufwendungen noch nicht kapiert.

    Beiträge z.B. für Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Höchstbetrag ab 2010 ist Euro 2.800 (bei Arbeitnehmern Euro 1.900) - nach §10 Abs. 4 Sätze 1 und 2; ich denke über eine Single-ESt-Erklärung nach.

    Nach meiner Elster-Steuerberechnung werden meine Einträge aus den Zeilen 47 der Anlage Vorsorgeaufwand mit Euro 587 nicht berücksichtigt. Auch sehe ich keinen Hinweis auf diesen Höchstbetrag von Euro 2.800 (oder 1.900).

    Bisher werden aus Rentenversicherung Euro 2.304 und 'Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG' Euro 4.053 berücksichtigt.

    #2
    AW: Steuerberechnung, andere Versicherungen

    zunächst zählen die beiträge zur basis-absicherung der Krankenkasse. diese sind vollstaendig absetzbar, auch ueber den genannten hoechstbetrag hinaus.
    liegen sie schon darüber, werden die weiteren versicherungen allerdings nicht mehr wirksam.

    der betrag von 4053 euro deutet daraufhin, das bei ihren vorsorgeaufwendungen jedenfalls die hoechstgrenze erreicht/überschritten wurde...
    eigentlich ist die ermittlung dieser summe, aber recht genau aufgestellt in der steuerberechnung.

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      #3
      AW: Steuerberechnung, andere Versicherungen

      Nun ja, die Darstellung der Ermittlung ist sicherlich sehr detailliert, aber endet mit 'Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG' also ohne Nr. 3a zu erwähnen und eben diese Beträge suche ich.

      Also kann ich mir in meinem Fall den Eintrag (und das detaillierte Zusammensuchen) der Beträge für Haftpflicht- und Unfallversicherungen und ähnlicher sparen.

      Und wo ist die gesetzliche Grundlage? Upps- wahrscheilich sollte ich §10 Abs. 4 bis zum letzten Satz 4 weiterlesen. Das ist wohl die gesuchte Legitimation - oder?

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        #4
        AW: Steuerberechnung, andere Versicherungen

        Zitat von Martin-Muc Beitrag anzeigen
        Und wo ist die gesetzliche Grundlage? Upps- wahrscheilich sollte ich §10 Abs. 4 bis zum letzten Satz 4 weiterlesen. Das ist wohl die gesuchte Legitimation - oder?
        so siehts aus ;-)

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          #5
          AW: Steuerberechnung, andere Versicherungen

          Zitat von Martin-Muc Beitrag anzeigen
          Also kann ich mir in meinem Fall den Eintrag (und das detaillierte Zusammensuchen) der Beträge für Haftpflicht- und Unfallversicherungen und ähnlicher sparen.
          Ja, kann man so sagen.

          Nur, wenn die KV-Beiträge unter dem Höchstbetrag liegen, müssen Eintragungen zu den sonstigen Versicherungen gemacht werden. Ansonsten sind diese Versicherungsbeiträge nicht (zusätzlich) abzugsfähig.

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