Vielleicht ist es schon mal besprochen und vielleicht habe ich die neuen Regeln für Vorsorgeaufwendungen noch nicht kapiert.
Beiträge z.B. für Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Höchstbetrag ab 2010 ist Euro 2.800 (bei Arbeitnehmern Euro 1.900) - nach §10 Abs. 4 Sätze 1 und 2; ich denke über eine Single-ESt-Erklärung nach.
Nach meiner Elster-Steuerberechnung werden meine Einträge aus den Zeilen 47 der Anlage Vorsorgeaufwand mit Euro 587 nicht berücksichtigt. Auch sehe ich keinen Hinweis auf diesen Höchstbetrag von Euro 2.800 (oder 1.900).
Bisher werden aus Rentenversicherung Euro 2.304 und 'Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG' Euro 4.053 berücksichtigt.
Beiträge z.B. für Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Höchstbetrag ab 2010 ist Euro 2.800 (bei Arbeitnehmern Euro 1.900) - nach §10 Abs. 4 Sätze 1 und 2; ich denke über eine Single-ESt-Erklärung nach.
Nach meiner Elster-Steuerberechnung werden meine Einträge aus den Zeilen 47 der Anlage Vorsorgeaufwand mit Euro 587 nicht berücksichtigt. Auch sehe ich keinen Hinweis auf diesen Höchstbetrag von Euro 2.800 (oder 1.900).
Bisher werden aus Rentenversicherung Euro 2.304 und 'Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG' Euro 4.053 berücksichtigt.
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