Ich habe heute meinen Steuerbescheid elektronisch abgeholt und wollte ihn mit der Berechnung im ELSTER-Formular vergleichen. Der aufgetretene Fehler scheint ja ein Bug im Programm zu sein, der schon mehrfach diskutiert wurde. Beim manuellen Vergleich ist mir aufgefallen, daß bei der Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen eine abweichende Berechnung stattfindet und somit ein anderer Erstattungsbetrag ausgewiesen wird.
Berechnung im Elster-Programm:
Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 13.134
davon 70 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.194
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . 6.567
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.627 . 2.627
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . 6.705
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . 878
ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen. . . . . . 3.588
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.995. . . 3.995
übrige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 924
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.919
davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . -7.327 . -7.327. . . . -7.327
Berechnung im Bescheid:
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 13.134
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . 6.567
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.627
- steuerpflichtige Person. . . . . . . . . . . . 6.705
- Ehemann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.705
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . . 6.705
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. . . . . . . . . . . . 142
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.563
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 878
- steuerpflichtige Person. . . . . . . . . . . . . 878
- Ehemann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878
Summe Pflegeversicherungsbeiträge. . . . . . . . . . 878
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 7.441
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 7.441
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.853
Hinweis im Bescheid:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Hat jemand eine Idee dazu oder ist vielleciht die Berechnung im Bescheid falsch?
Stand des Programms: ElsterFormular
- Version: 12.1.1
- Revision: 6214
MfG
Berechnung im Elster-Programm:
Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 13.134
davon 70 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.194
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . 6.567
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.627 . 2.627
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . 6.705
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . 878
ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen. . . . . . 3.588
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.995. . . 3.995
übrige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 924
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.919
davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . -7.327 . -7.327. . . . -7.327
Berechnung im Bescheid:
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 13.134
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . 6.567
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.627
- steuerpflichtige Person. . . . . . . . . . . . 6.705
- Ehemann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.705
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . . 6.705
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. . . . . . . . . . . . 142
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.563
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 878
- steuerpflichtige Person. . . . . . . . . . . . . 878
- Ehemann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878
Summe Pflegeversicherungsbeiträge. . . . . . . . . . 878
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 7.441
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 7.441
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.853
Hinweis im Bescheid:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Hat jemand eine Idee dazu oder ist vielleciht die Berechnung im Bescheid falsch?
Stand des Programms: ElsterFormular
- Version: 12.1.1
- Revision: 6214
MfG
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