Ich habe ein Pflegekind, für das noch keine IDNr erstellt worden ist. Das Kind hat deutsche Staatsangehörigkeit, ist aber 2008 in Bristol/UK geboren. Das Bundeszentralamt für Steuern hat auch 8 Wochen nach Beantragung noch keine Nachricht mit IDNr zukommen lassen. Vorgänge wie Plausibilitätsprüfung, Drucken der komprimierten Steuererklärung, Anschreiben erstellen brechen ab, obwohl es sich um einen grünen Hinweis handelt und angeblich auch Erklärungen ohne die IDNr abgegeben werden können. Es ist eine deutliche Erstattung zu erwarten, auf die ich nun nicht noch länger warten möchte.
Gibt es eine Möglichkeit, nach dem grünen Hinweis die Prüfroutine fortzusetzen? Oder ist das Thema Elektronische Steuerklärung damit vom Tisch und es muss nun von Hand mit herkömmlichen Formularen gearbeitet werden?
Gibt es eine Möglichkeit, nach dem grünen Hinweis die Prüfroutine fortzusetzen? Oder ist das Thema Elektronische Steuerklärung damit vom Tisch und es muss nun von Hand mit herkömmlichen Formularen gearbeitet werden?
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