Liebe Experten,
ich möchte wieder einmal um Eure Hilfe bitten. Es geht um folgendes:
Ein aus bestimmten Gründen schon seit 1,5 Jahren leerstehendes EFH soll im Herbst 2010 endlich zum Kauf angeboten werden. Um es aufzuhübschen, wird eine Putzkolonne bestellt, die für den Betrag X klar Schiff macht.
Überraschenderweise wird beim Hauseigentümer nachgefragt, ob das Haus nicht für ein paar Tage für Dreharbeiten genutzt werden könnte. Man wird sich einig; es wird ein Vertrag abgeschlossen über eine Miete in Höhe von Y plus eine Reinigungspauschale von 0,33 X (s. o.). Die Dreharbeiten werden durchgeführt, wenig später wird die gesamte Miete gezahlt.
Das Haus wird schließlich im Frühjahr 2011 verkauft.
Wie muß der o. g. Fall in der Anlage V der EStErkl 2010 abgebildet werden? Zählen die gesamten Einnahmen (Y + 0,33 X) als Mieteinnahmen? Wo sind die einzutragen? Ist es möglich, die Kosten für die zuvor erfolgte Reinigung als Werbungskosten abzusetzen?
Ziemlich ratlos bittet um Hinweise
reinhardz
ich möchte wieder einmal um Eure Hilfe bitten. Es geht um folgendes:
Ein aus bestimmten Gründen schon seit 1,5 Jahren leerstehendes EFH soll im Herbst 2010 endlich zum Kauf angeboten werden. Um es aufzuhübschen, wird eine Putzkolonne bestellt, die für den Betrag X klar Schiff macht.
Überraschenderweise wird beim Hauseigentümer nachgefragt, ob das Haus nicht für ein paar Tage für Dreharbeiten genutzt werden könnte. Man wird sich einig; es wird ein Vertrag abgeschlossen über eine Miete in Höhe von Y plus eine Reinigungspauschale von 0,33 X (s. o.). Die Dreharbeiten werden durchgeführt, wenig später wird die gesamte Miete gezahlt.
Das Haus wird schließlich im Frühjahr 2011 verkauft.
Wie muß der o. g. Fall in der Anlage V der EStErkl 2010 abgebildet werden? Zählen die gesamten Einnahmen (Y + 0,33 X) als Mieteinnahmen? Wo sind die einzutragen? Ist es möglich, die Kosten für die zuvor erfolgte Reinigung als Werbungskosten abzusetzen?
Ziemlich ratlos bittet um Hinweise
reinhardz
Kommentar