AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???
Die Nullrechnung ist wichtig. Schließlich erklärt ja Ebay den luxemburgischen Behörden, dass es nicht steuerbare Leistungen ausgeführt hat. Ebay muss dabei ganz konkret erklären, dass die Leistungen an D e i n e USt-ID-Nr. erbracht wurden. Evtl. gehen die Daten dann ans Bundeszentralamt für Steuern, wo überprüft wird, ob Du die Umsätze tatsächlich erklärt hast. Egal ob die Steuer Null oder Viel ist. Wurde der Umsatz von Dir nicht erklärt dann bekommt Ebay evtl. Probleme mit den dortigen Steuerbehörden.
Die Nullrechnung ist wichtig. Schließlich erklärt ja Ebay den luxemburgischen Behörden, dass es nicht steuerbare Leistungen ausgeführt hat. Ebay muss dabei ganz konkret erklären, dass die Leistungen an D e i n e USt-ID-Nr. erbracht wurden. Evtl. gehen die Daten dann ans Bundeszentralamt für Steuern, wo überprüft wird, ob Du die Umsätze tatsächlich erklärt hast. Egal ob die Steuer Null oder Viel ist. Wurde der Umsatz von Dir nicht erklärt dann bekommt Ebay evtl. Probleme mit den dortigen Steuerbehörden.
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