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USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

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    USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

    Hallo,

    kann mir jemand die Bestätigung geben, dass ich im ElsterFormular, die eBay-Nettorechnungen in diese Felder eintragen muss?

    Feld 52: Netto-Gesamtbetrag des Quartales
    Feld 53: USt-Betrag von Netto-Gesamtbetrag
    Feld 67: USt-Betrag von Netto-Gesamtbetrag (für Null-Rechnung???)

    Bei eBay handelt es sich ja um LEISTUNGEN aus Luxemburg, mit UStID-Nr bekommt man ja Netto-Rechnungen, um diese verwerten zu können.


    Zudem habe ich noch LIEFERUNGEN aus Polen, da muss ich ja dann Feld 89 (Netto-Rechnungsbetrag) und in Feld 61 (USt-vom Netto-Rechnungsbetrag) eintragen, richtig?

    Danke
    Zuletzt geändert von thuegel; 11.04.2011, 18:40.

    #2
    AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

    P.S. muss auf den eBay-Nettorechnungen auch meine USt-IDNr stehen zum absetzen oder? Wo steht die auf der Rechnung? Kann nix finden, wobei ich ja extra die Nummer angegeben habe und Nettorechnung gewünscht habe.

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      #3
      AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

      Zitat von thuegel Beitrag anzeigen
      Zudem habe ich noch LIEFERUNGEN aus Polen, da muss ich ja dann Feld 89 (Netto-Rechnungsbetrag) und in Feld 61 (USt-vom Netto-Rechnungsbetrag) eintragen, richtig?
      Richtig.

      Zitat von thuegel Beitrag anzeigen
      muss auf den eBay-Nettorechnungen auch meine USt-IDNr stehen
      So würde ich § 14 a Abs. 1 verstehen.

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        #4
        AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

        super danke dir!

        andere Sagen sie muss nicht draufstehen, aber meines wissens ja ... die Frage ist halt, darf ich die in Elster dann bei den Feldern eintragen oder nicht!

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          #5
          AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

          angeblich war es deren Fehler, die wollen jetzt zum 3. mal meine Nummer, dann würden Sie die Rechnungen umstellen! SUPER!


          wie ist das mit Lastschrift? Überweisung wohin (Verwendungszweck?)?

          Ist leider meine erste UStVA, bin nun auch schon 2 Tage im Verzug, muss ich da schon 1% Berzugszins bedenken?

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            #6
            AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

            Zitat von thuegel Beitrag anzeigen
            Ist leider meine erste UStVA, bin nun auch schon 2 Tage im Verzug, muss ich da schon 1% Berzugszins bedenken?
            Bei nicht fristgemäßer Abgabe der UStVA kann (Ermessen) Ihnen ein Verspätungszuschlag § 152 AO, AEAO Nr.6 z. § 152 auferlegt werden.
            Wenn Sie die Steuer nicht rechtzeitig zahlen, entstehen Säumniszuschläge (1% pro angefangener Monat bezogen auf den rückständigen Steuerbetrag).
            Die Säumnis tritt jedoch nicht vor Anmeldung der Steuer ein.
            Die UStVA ist eine Steueranmeldung, da Sie die Steuer selbst zu berechnen haben, § 150 (1) 3 AO + § 18 (1) 1 UStG.

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              #7
              AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

              in welches Feld müssen denn die summierten eBay-Rechnungen eingetragen werden?

              eBay hat ja den Sitz in Luxemburg und ist eine Dienstleistungsfirma! Wo muss ich denn nun die Rechnungsbeträge in Elster eintragen? Zeile 52?

              Ich hätte nun alle eBay Rechnungen summiert und in Zeile 52 eingetragen (Leistungsempfänger als Steuerschuldner ... andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens).

              Alle anderen Waren aus Polen, Luxemburg, Österreich hätte ich summiert und in Zeile 89 eingetragen (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe).

              Danke

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                #8
                AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                Ne, Zeile 46 ! Weil Luxemburg ist ja in der EU !

                In Zeile 52 käme es, wenn Ebay außerhalb der EU wäre.

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                  #9
                  AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                  Deine Aussage scheint falsch zu sein, ich habe jetzt von mehreren Quellen und Steuerberater gesagt bekommen, dass die eBay-Nettorechnung Luxemburg für mich als Deutschen in das Feld 52/53 und 67 einzutragen sind!

                  Kannst du den Quellen widersprechen???

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                    #10
                    AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                    Im Formular steht bei Zeile 46/47 : "Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers". Wir können also prüfen ob diese Umschreibung auf die Leistung von Ebay zutrifft:

                    1. Im Inland steuerpflichtig: Ja, das Anbieten von Online-Auktionen ist eine in Deutschland steuerpflichtige Leistung und gemäß §3a Abs 2 UStG wird sie auch in Deutschland erbracht.

                    2. "sonstige Leistung": Ja, Ebay erbringt eine Dienstleistung (sie verkaufen dir ja keine Waren), also eine sonstige Leistung.

                    3. "im übrigen Gemeinschaftsgebiebt ansässig": Ja, Ebay ist in Luxemburg ansässig und das liegt in der EU.

                    4. Unternehmen: Ja, Ebay ist ein Unternehmen, keine Behörde oder ähnliches.

                    Also gehören die Mehrwertsteuern auf Gebühren von Ebay Luxemburg meiner Meinung nach in Zeile 46/47.

                    Zu Zeile 52/53 steht dann in §13b Absatz 2, dass darunter, diejenigen sonstigen Leistungen fallen welche nicht schon in Absatz 1 erwähnt sind. Z.B. also all jene die von Unternehmern ausgeführt wurden, welche nicht in der EU ansässig sind.

                    Vielleicht kannst du das so mal deinem Steuerberater vorlegen. Falls er immernoch anderer Ansicht ist frag ihn mal nach dem "Warum" und poste dann hier.

                    Aber ganz ehrlich gesagt denk ich nicht, dass das überhaupt irgendwen juckt ob du das in Zeile 46 oder 52 einträgst. Es macht ja für den Betrag der am Ende dasteht keinen Unterschied.

                    Natürlich alle Angaben ohne Gewähr.

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                      #11
                      AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                      Ich habe das nun 3mal mit ihm durch, der sagt klipp und klar, das muss in dieses Feld.

                      Haben auch die UStVA korrigiert, wollte das aber nochmals klarstellen, was nun zählt.

                      An mehreren Stellen wir das Feld 52 genannt, z.B. auch hier:
                      https://www.elster.de/anwenderforum/archive/index.php/t-13690.html

                      Natürlich ein Nullsummen-Spiel, aber es sollte schon richtig eingetragen sein.

                      Evtl. hast du aber mal Zeit, die Aufstellungen vom Steuerberater hier zu bestätigen:
                      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?36979-Lieferung-Leistung-in-welches-Feld-f%fcr-EU-nicht-EU-bei-UStVA&p=165640#post165640

                      Hier würde ich mich speziell zu EU und nicht EU Regelung freuen.

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                        #12
                        AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                        Feld 46 wurde erst 2010 eingeführt. Dein Link von 2006 ist damit hinfällig. Damals gehörten die Einträge tatsächlich noch in 52. Dein StB kennt vielleicht einfach das neue Feld noch nicht, weil es für keinen seiner Klienten bisher relevant war oder einfach sein Wissensstand veraltet ist.

                        Richtige Angaben findest du z.B. hier:

                        Zitat:
                        In Zeile 48 Feld 46 wird der Google Adwords Rechnungsbetrag (bzw. die Rechnungssumme aus allen empfangenen Leistungen dieser Art) eingetragen, um diesen ordnungsgemäß abzuführen.
                        In Zeile 48, Feld 47 wird der selbst errechnete Umsatzsteuerbetrag eingetragen, um diesen ordnungsgemäß abzuführen.

                        http://shopmunity.com/index.php?t=4

                        Auch hier wird bestätigt, dass es in 46/47 gehört:

                        Zitat:

                        Bei facebook Werbung handelt es sich wie bei Google Adwords um eine sonstige Leistung, welche auf eletronischem Wege erbracht wird. Dabei ist facebook der Leistende und Sie als Nutzer der Dienstleistung der Erwerber. Die Versteuerung hat daher bei Ihnen als Erwerber zu erfolgen. Sie müssen daher die 19% Umsatzsteuer selbst deklarieren und in den Zeilen 46 und 47 der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

                        HINWEIS: Der Link unten enthält drei Bindestriche die ich mit zwei Leerzeichen versehen musste da das Elsterforum sie sonst nicht annimmt. Du musst um den Link zu öffnen die zwei Leerzeichen nahe dem Ende der Adresse zwischen den drei Strichen entfernen.

                        http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerliche-Behandlung-von-Facebook-Ads-Anzeigen-Nutzung-des-privat-KFZ-fuer-Dienstf- - -f136655.html

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                          #13
                          AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                          ... Feld 46, da steht doch "im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers", ich habe doch aber von eBay durch Angabe von UStIDNr keine steuern auf der Rechnung???!!!

                          Ich erhalte von eBay Netto-Rechnungen ohne USt., für mich daher nicht Feld 46.

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                            #14
                            AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                            Zitat von thuegel Beitrag anzeigen
                            Ich erhalte von eBay Netto-Rechnungen ohne USt
                            Klar. Weil Ebay sich ja in Luxemburg befindet, die Leistung aber im *Inland* steuerpflichtig ist.

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                              #15
                              AW: USt-VA ... eBay-Nettorechnungen (Feld 52/53/67)???

                              ... das Fachchinesisch regt mich echt langsam auf, vor allem diese besch... Nullrechnungen

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