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    Abruchhinweise

    Nach dem Start der Steuerberechnung erhalte ich den folgenden Abbruchhinweis:
    "Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Belastung eingegeben, nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder."
    Ich bin Einzel- und nicht getrennt veranlagt. Ich bin in 2010 geschieden worden und habe nur die Scheidungskosten und Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Außerdem habe ich ein Kind, das bei seiner Mutter lebt. In Anlage Kind habe ich die Angaben zum Kind, zum Kindschaftsverhältnis (auch die zum Kindschaftsverhältnis zur Mutter) gemacht und sonst keine.
    Was könnte ich falsch angegeben haben?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Abruchhinweise

    Seit wann leben Sie von Ihrer geschiedenen Ehefrau dauernd getrennt? Haben Sie im Hauptvordruck Seite 1 Angaben zur Ehefrau gemacht und vielleicht in Zeile 19 die getrennte Veranlagung ausgewählt. Oder vielleicht Datenübernahme aus 2009 durchgeführt, wo die getrennte Veranlagung ausgewählt, aber in 2010 nicht korrigiert wurde?

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      #3
      AW: Abruchhinweise

      Schon mal vielen Dank, dass Sie sich meiner Fragestellung angenommen haben. Auf S. 1 des Hauptvordrucks habe ich keine Angaben zur geschiedenen (Okt. 2010) Ehefrau gemacht, auch in Zeile 19 habe ich kein Kreuz gesetzt. Ja, die Datenübernahme aus 2009 habe ich durchgeführt, meine aber darauf geachtet zu haben, dass sich die frühere Ehefrau nirgends wiederfindet (außer Anlage Kind).

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