Nach dem Start der Steuerberechnung erhalte ich den folgenden Abbruchhinweis:
"Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Belastung eingegeben, nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder."
Ich bin Einzel- und nicht getrennt veranlagt. Ich bin in 2010 geschieden worden und habe nur die Scheidungskosten und Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Außerdem habe ich ein Kind, das bei seiner Mutter lebt. In Anlage Kind habe ich die Angaben zum Kind, zum Kindschaftsverhältnis (auch die zum Kindschaftsverhältnis zur Mutter) gemacht und sonst keine.
Was könnte ich falsch angegeben haben?
Vielen Dank.
"Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Belastung eingegeben, nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder."
Ich bin Einzel- und nicht getrennt veranlagt. Ich bin in 2010 geschieden worden und habe nur die Scheidungskosten und Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Außerdem habe ich ein Kind, das bei seiner Mutter lebt. In Anlage Kind habe ich die Angaben zum Kind, zum Kindschaftsverhältnis (auch die zum Kindschaftsverhältnis zur Mutter) gemacht und sonst keine.
Was könnte ich falsch angegeben haben?
Vielen Dank.
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