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EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

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    EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

    Hallo zusammen,

    habe eine EÜR incl. Formular "Ermittlung der nicht abziehbareb Schuldzinsen 2010 zur EÜR" kompl. ausgefüllt.
    Leider ist eine Datenübermittlung nicht möglich, Grund: "Fehler in der Steuererklärung: Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen (Kz 41.150) wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a (Kz 25.271) übertragen".
    Kz 41.150 ist ein Berechnungsfeld (grau unterlegt) und hat den richtigen Wert von € 0,00.
    Kz 25.271 ist ebenfalls grau unterlegt, zeigt aber keinen Wert an ( , ). Hier scheint ein Programierfehler vorzulegen oder?

    Wer kann mir weiterhelfen?

    Beste Grüße

    Peter

    #2
    AW: EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

    Hallo zusammen,

    nur für den Fall, das ein Nutzer auch den Fehler hatte, hier die Fehlerbehebung.
    In Zeile 21 auf Seite 2 der EÜR darf in meinem Fall nicht der Wert 0,00 eingegeben sondern darf nicht ausgefüllt werden.
    Dies habe ich nach Einreichung der Eingabe-Datei von der Hotline innerhalb eines Tages per Mail mitgeteilt bekommen. Einfach super.

    Beste Grüße

    Peter

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      #3
      AW: EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

      Gott schütze dieses Forum.
      Beiße mir seit Stunden an gleichem Fehler die Zähne aus, finde bei dir mit einer 0 weniger des Problems Lösung ! Herzlichen Dank an den Retter.
      Die denken sich aber auch immer wieder neue Stolperfallen aus !

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        #4
        AW: EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

        Hallo zusammen,
        ich muss für 2010 auch das Formular EÜR 2010, Ermittlung Schuldzins ausfüllen. Gleichzeitig bin ich Arbeitnehmerin. Fülle ich die EÜR 2010 mit meiner Einkommenssteuer zusammen aus oder gesondert und extra?

        Kann ich die Ausgaben und Schuldzinsen angeben auch ohne Einnahmen gehabt zu haben?

        Danke im voraus
        Gruß Tina

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          #5
          AW: EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

          Hallo chstoffl,

          Zitat: Fülle ich die EÜR 2010 mit meiner Einkommenssteuer zusammen aus oder gesondert und extra?

          Schau dir das Elsterformular an und deine Frage ist beantwortet, Einkommensteuererklärung und EÜR sind zwei verschiedene Erklärungen also jede Erklärung extra ausfüllen, abspeichern und versenden.

          Zitat:Kann ich die Ausgaben und Schuldzinsen angeben auch ohne Einnahmen gehabt zu haben?

          Wenn es so ist, dann hasst du eben einen negativen Gewinn, also Verlust.

          Tschüß

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            #6
            AW: EÜR 2010, Ermittlung der Schuldzinsen - Übertrag

            vielleicht ergaenzend:

            der zusammenhang zwischen der ansonsten unabhaengigen abgabe von EÜR und einkommensteuererklärung liegt in der Anlage G oder S.
            je nachdem was verwendet wird, um den Gewinn oder Verlust der in der EÜR ermittelt wurde, dann auch in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

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