Hallo zusammen,
habe eine EÜR incl. Formular "Ermittlung der nicht abziehbareb Schuldzinsen 2010 zur EÜR" kompl. ausgefüllt.
Leider ist eine Datenübermittlung nicht möglich, Grund: "Fehler in der Steuererklärung: Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen (Kz 41.150) wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a (Kz 25.271) übertragen".
Kz 41.150 ist ein Berechnungsfeld (grau unterlegt) und hat den richtigen Wert von € 0,00.
Kz 25.271 ist ebenfalls grau unterlegt, zeigt aber keinen Wert an ( , ). Hier scheint ein Programierfehler vorzulegen oder?
Wer kann mir weiterhelfen?
Beste Grüße
Peter
habe eine EÜR incl. Formular "Ermittlung der nicht abziehbareb Schuldzinsen 2010 zur EÜR" kompl. ausgefüllt.
Leider ist eine Datenübermittlung nicht möglich, Grund: "Fehler in der Steuererklärung: Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen (Kz 41.150) wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a (Kz 25.271) übertragen".
Kz 41.150 ist ein Berechnungsfeld (grau unterlegt) und hat den richtigen Wert von € 0,00.
Kz 25.271 ist ebenfalls grau unterlegt, zeigt aber keinen Wert an ( , ). Hier scheint ein Programierfehler vorzulegen oder?
Wer kann mir weiterhelfen?
Beste Grüße
Peter
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