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Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundlage

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    Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundlage

    Bei der Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer), scheint mir im Berechnungsprogramm 2010 der ELSTER ein Fehler vorzuliegen und zwar werden bei der Anlage KAP in Zeile 11 korrigierte Beträge (in welcher Höhe auch immer) der Ersatzbemessungsgrundlage i. S. d.§ 43a Abs.2 Satz 7, 10, 13 und 14 EstG nicht bei der Ermittlung der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) berücksichtigt.

    Die Berechnung der Kapitalertragssteuer mit dem ELSTER-Programm erfolgte unter Eingabe folgender Beispielswerte in die Anlage KAP:

    Zeile 5 (Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehaltes) wurde angekreuzt
    Zeile 7 (Kapitalerträge lt. Steuerbescheinigungen) € 20.100,00
    Zeile 7 (Korrigierte Betr. wg. Nichtberücksichtg. Transaktionskosten) € 20.000,00
    Zeile 8 (in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Kapitalerträgen) € 10.000,00
    Zeile 9 (in Zeile 8 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen) € 3.000,00
    Zeile 11 (in Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungsgrundlage) € 5.000,00
    Zeile 11 (Korrigierte Beträge) € 0,00
    Zeile 12 (nicht ausgegl. Verluste ohne Verluste aus Aktienveräußerg.) € 0,00
    Zeile 12 (Korrigierte Beträge) € 2.000,00
    Zeile 14 (in Anspruch genommener Sparer Pauschbetrag) € 801,00
    Zeile 49 (Kapitalertragssteuer) € 4.824,75
    Zeile 12 (Solidaritätszuschlag) € 265,36


    und ergab unten angeführtes Ergebnis obwohl in Zeile 11 bei diesem Berechnungsbeispiel die fiktiv ermittelte Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von € 5.000,00 eingetragen wurde, deren Betrag jedoch sofort in gleicher Zeile unter “korrigierte Beträge“ auf € 0,00 abgeändert wurde. Erläuterung hierzu:

    Aufgrund eines Depotübertrages in 2007 wurden zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Anschaffungskosten an die nachfolgende Depotbank übermittelt und daher die 30%ige Ersatzbemessungsgrundlage auf den (vermeintlichen) Verkaufserlös angewandt obwohl tatsächlich ein Verlust im Berechnungsbeispiel von € 2.000,00 bei der Veräußerung der Zertifikate in 2010 anfiel. Diese Verluste aus der Veräußerung der Zertifikate können darüber hinaus voll steuerlich mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, da es sich hier um sog. “Vollrisikopapiere“ handelte, die nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 erworben wurden und deren Veräußerung nach dem 30.06.2009 erfolgte.

    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 10.000
    Gewinne aus der Veräußerung von
    Kapitalanlagen (ohne Aktien). . . . . . . . . . . . 7.000
    Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . 3.000
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000
    negative Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . -2.000
    verbleibende ausgleichsfähige Verluste. . . . . -2.000
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.000
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801

    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . 17.199


    Meines Erachtens hätten die im Beispiel in Zeile 7 der KAP angegebenen Kapitalerträge in Höhe von € 20.000,00 automatisch vom Berechnungsprogramm um die vermeintlichen Kapitalerträge in Höhe von € 5.000,00 (fiktive, Ersatzbemessungsgrundlage) zzgl. €100,-wegen von der Depotbank unberücksichtigt gebliebener Transaktionskosteen gekürzt werden müssen, da ja keine Gewinne aus der Veräußerung der Zertifikate anfielen sondern im Gegenteil ein Veräußerungsverlust von € -2.000,00 entstanden war, der allerdings korrekt vom Programm berücksichtig wurde.
    Für die Annahme eines Fehlers im Berechnungsprogramm spricht auch die Tatsache, dass, welche Korrekturbeträge auch immer in Zeile 11 (Ersatzbemessungsgrundlage) eingetragen werden (selbst höhere als die eigentliche Ersatzbemessungsgrundlage) diese keinerlei Auswirkung auf die berechneten Kapitalerträge haben).

    Eine korrekte Berechnung der zu versteuernden Kapitalerträge konnte mit der ELSTER nur vorgenommen werden, in dem man im Berechnungsbeispiel die Kapitalerträge in Zeile 7 von 20.100,00 sofort um 5.000,00 + 100,00 auf € 15.000,00 kürzte und diesen Wert im Korrekturbetrag der Zeile 7 eintrug, wie nachfolgendes Berechnungsbeispiel zeigt:

    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.000
    Gewinne aus der Veräußerung von
    Kapitalanlagen (ohne Aktien). . . . . . . . . . . . 7.000
    Gewinne aus der Veräußerung von Akt. . . . . . 3.000
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.000
    negative Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . -2.000
    verbleibende ausgleichsfähige Verluste. . . . . -2.000
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.000
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG.. . . . 12.199

    Die Fragen die sich nun stellen:

    1. Ist dies nur ein Fehler im Berechnungsprogramm der ELSTER oder werden abweichend im Programm der Finanzverwaltung zu korrigierende Beträge bei der Ersatzbemessungsgrundlage automatisch und richtig bei der zu versteuernden Kapitalerträgen berücksichtigt ?
    2. Müssen Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundlage generell zusätzlich schon in Zeile 7 vorgenommen werden ?
    3. Sind von mir falsche Annahmen oder Einträge vorgenommen worden.?
    mfg
    Ulrich

    #2
    AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

    Hallo oelmannkoernchen,

    >>>2. Müssen Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundlage generell zusätzlich schon in Zeile 7 vorgenommen werden ?

    Genau so ist es. Alles, was du in Zeile 8 bis 11 korrigierst, musst du ebenso in Zeile 7 korrigieren, da es auch dort enthalten ist (bei Korrektur in Zeile 9 gilt das zusätzlich auch für Zeile 8).
    Ganz einfaches Beispiel: Ein falscher Verlust aus Aktien ist sowohl in Zeile 9 als auch in Zeile 8 und sogar in Zeile 7 enthalten, also sind alle drei Werte falsch und alle drei Werte müssen auch korrigiert werden.

    Und noch etwas: Die von dir nachträglich angesetzten Transaktionskosten (100 Euro) gehören ziemlich sicher in die Zeile 8, also auch dort um 100 Euro korrigieren. Damit verringert sich leider der mit Altverlusten (sofern noch vorhanden) verrechenbare Betrag ein wenig, aber es gehört nunmal dorthin.

    Der Rest dürfte OK sein, insbesondere hast du ein wenig Glück gehabt, dass dein Verlust aus dem Zertifikate überhaupt noch steuerbar ist (wie geschrieben, Kauf nach dem 14.3.2007); da kenne ich einige gegenteilige Fälle.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für diese sehr hilfreiche Aufklärung, die alle meine Fragen beantwortet und klarstellt wie die Einträge in der Anlage KAP vorzunehmen sind. Interessant auch der zusätzliche Hinweis auf die Verrechnung (Transaktionkosten) der in Zeile 8 eingetragenen Beträge mit Altverlusten, wie auch in meinem Falle zutreffend.

      Nochmals herzlichen Dank für die prompte, schnelle Antwort !!

      ps.
      Irrtierend ist allerdings:
      Warum werden eingetragene Korrekturbeträge in den Zeilen 8 bis 11 nicht vom Berechnungsprogramm automatisch in Zeile 7 mit berücksichtigt, sondern müssen dort nocheinmal ermittelt und begründet werden??

      Steuerpflichtige die ihre Kapitaleinkünte nicht mit der ELSTER sondern normal handschriftlich mit dem Anlage KAP Formular erklären (d.h. denen also kein Berechnungsprogramm zur Verfügung steht, um Eintragungsfehler zu erkennen), könnten der Annahme erliegen, dass vorgenommene Korrekturen in Zeile 8 bis 11 und zusätzlich erforderliche Korrekturen in Zeile 7 zu einer doppelten Berücksichtigung der zu vermindernden Kapitalerträge führt.
      So ging es anfänglich zumindest mir, bevor ich erkannte, dass Einträge in den Zeilen 8 bis 11 keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der zu versteuernden Kapitalerträge in Zeile 7 bei der Berechnung hatten.

      Grundsätzlich hast Du natürlich Recht und ich habe verstanden, dass wenn Korrekturen in Zeile 8 bis 11 vorgenommen werden, diese zusätzlich und zwangsläufig auch in Zeile 7 anzugeben sind.
      mfg
      Ulrich

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        #4
        AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

        Hallo oelmannkoernchen,

        >>>Warum werden eingetragene Korrekturbeträge in den Zeilen 8 bis 11 nicht vom Berechnungsprogramm automatisch in Zeile 7 mit berücksichtigt, sondern müssen dort nocheinmal ermittelt und begründet werden??

        Irgendwie musste es ja gemacht werden. Bei der von dir vorgeschlagenen Alternative (es muss nur in der jeweiligen Zeile korrigiert werden) gäbe es vermutlich genauso viele Falscheintragungen in umgekehrter Richtig (=doppelte Korrektur).

        Eine andere Idee wäre, dass Elster automatisch die Korrekturen addiert (grau hinterlegtes Feld in Zeile 7). Dabei wäre aber dann das Problem, dass auch nur in Zeile 7 korrigiert werden kann (im schlimmsten Fall sind überall falsche Werte enthalten und der Differenzbetrag ist überall anders).

        Es kann theoretisch sogar sein, dass Zeile 8 korrigiert wird, Zeile 7 hingegen nicht (die falschen Beträge heben sich zufälligerweise genau auf); es gibt nämlich auch Korrekturen nach oben (wohl seltener, aber durchaus). Also wäre auch eine Warnmeldung (etwa: Korrektur für Zeile 8 erfordert eine ebensolche für Zeile 7) nicht in jedem Fall angebracht.

        Eine einfache Erklärung, wie man ggf. diesen Teil der KAP ausfüllt, ist imho, dass man in den Korrekturfeldern die Werte so eintragen muss, wie eine richtige Steuerbescheinigung der Bank(en) ausgesehen hätte. Ein bisschen Fachwissen ist dabei aber schon erforderlich.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

          Hallo Stefan,

          danke für die vielen Überlegungen die Du aufgrund möglicher Konstellationen angestellt hast.
          Nach Allem stimme ich Dir nun voll und ganz zu und sollten also Anlage KAP und Elster- Programm so wie sie sind belassen.

          Einen schönen Abend noch.
          mfg
          Ulrich

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            #6
            AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

            Hallo, mir ist noch einiges unklar. Was meinen Sie mit Korrekturen? Dass man in der Anlage KAP nicht die Beträge eingibt, die in der Jahressteuerbescheinigung stehen, sondern selbst die auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage abgeführte Abgeltungsteuer von diesen Werten abzieht?
            Bei mir ist es so, dass ich vor 2006 ein Zertifikat angeschafft habe mit Endfälligkeit 2011. Bei einem Depotbankwechsel 2008 hat die alte Bank der neuen die Anschaffungskosten nicht mitgeteilt. Jetzt also bei Endfälligkeit eine Abgeltungsteuer aufgrund Ersatzbemessungsgrundlage. Laut Jahressteuerbescheinigung Zeile 7 1200 EUR, Zeile 8 451 EUR, Zeile 11 451 EUR.
            Muss ich jetzt, wenn ich die zu viel abgeführte Abgeltungsteuer wieder haben möchte bzw. angerechnet auf die Einkommensteuer in den Zeilen 7, 8 und 11 die 451,13 abziehen und also 749 eur, 0 und 0 eintragen?

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              #7
              AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

              Hallo,

              >>>Was meinen Sie mit Korrekturen? Dass man in der Anlage KAP nicht die Beträge eingibt, die in der Jahressteuerbescheinigung stehen, sondern selbst die auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage abgeführte Abgeltungsteuer von diesen Werten abzieht?

              Zuerst einmal müssen immer die Steuerbscheinigungen 1:1 übernommen werden, noch ohne Korrektur. Dann gibt es zu einigen Zeilen in der Anlage KAP extra Korrekturfelder, und dort trägt man die Erträge so ein, wie sie der eigenen Meinung nach hätten bescheinigt werden müssen. Hier sollten die Anschaffungskosten direkt belegt werden, also Kaufabrechnung dazulegen.


              >>>Muss ich jetzt, wenn ich die zu viel abgeführte Abgeltungsteuer wieder haben möchte bzw. angerechnet auf die Einkommensteuer in den Zeilen 7, 8 und 11 die 451,13 abziehen und also 749 eur, 0 und 0 eintragen?

              Nicht ganz, die Zeile 8 ändert sich durch Korrektur der Zeile 11 nicht. Und ob du die 451 Euro auf Null reduzieren darfst, kann ich noch nicht sagen. Wie war denn der Kaufpreis, und wie hoch die Rückzahlung? Was ist mit Spesen?

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

                Hallo reckoner, vielen Dank für die schnelle Antwort (die Elster-Hotline lässt sich gerne vier Wochen für eine Antwort Zeit, offenbar lebt elster von engagierten Usern wie Ihnen)

                Spesen:Null
                Anschaffungskosten 2500
                Erlös bei Endfälligkeit 2049
                Eine Verlustverrechnung dürfte es wohl nicht geben, so dass es also lediglich um die Frage geht: wie komme ich von der Abgeltungsteuer auf den fiktiven Gewinn runter (weil die zweite Depotbank den Einbuchungskurs als Anschaffungspreis zugrunde gelegt hat und also vom tatsächlich eingetretenen Verlust nichts weiß)

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                  #9
                  AW: Anlage KAP, Keine Berücksichtigung von Korrekturen bei der Ersatzbemessungsgrundl

                  Hallo,

                  >>>Eine Verlustverrechnung dürfte es wohl nicht geben...

                  Kann ich nicht abschließend beurteilen. Dafür spricht zumindest, dass bereits 2006 gekauft wurde (es gibt da den Stichtag 14.3.2007). Es gab aber damals auch Zertifikate, die grundsätzlich als Finanzinnovation galten (etwa Garantiezertifikate), dann wäre es anders.


                  >>>wie komme ich von der Abgeltungsteuer auf den fiktiven Gewinn runter

                  Wenn es wirklich nicht steuerbar ist (siehe oben), dann gibt es weder Gewinn noch Verlust und auch keine anrechenbaren Spesen, das Wertpapier gilt steuertechnisch als nicht vorhanden.
                  Du mußt dann nur die Ersatzbemessungsgrundlage auf Null setzen und den gleichen Betrag auch in Zeile 7 abziehen; also so wie ursprünglich von dir gedacht, nur ohne Zeile 8.
                  Ich würde eine kurze Mitteilung, dass das Wertpapier gar nicht mehr steuerbar ist, zur Steuererklärung hinzufügen (das passt schon in die Korrekturzeilen). Und als Beleg die Kauf- sowie die Verkaufsabrechnung (bzw. einen Einlösungsbeleg o.ä.) dazulegen.

                  Falls sich das Finanzamt querstellt (ala "die Bank hat es doch versteuert und die wissen das wohl besser als sie 'dummer' Steuerzahler";-), bitte zu gegebener Zeit nochmal hier posten.

                  MfG Stefan

                  PS: "offenbar lebt elster von engagierten Usern wie Ihnen" - in Internetforen duzt man sich eigentlich (nicht das ich als unhöflich verstanden werde)
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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