Hallo Community,
Ich habe eine Frage zur Ansetzung meiner Krankenzusatz- und Zahnzusatzversicherung. Ich bin gesetzlich versichert und fülle gerade die Anlage Vorsorgeaufwand aus. So wie ich nachgelesen habe, muss ich, da gesetzlich versichert, die Angaben auf Seite 1 in das Feld Nr. 30 eintragen.
Hier erfasse ich also die Beiträge zur Zahnzusatz, sowie die Beiträge zur Krankenzusatz ohne Basisabsicherung.
Jetzt hat aber die Gesellschaft, bei der ich die Krankenzusatzverischerung habe, auch noch einen Betrag (Beiträge zur Basisabsicherung) im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Jetzt frage ich mich, ob und, falls ja, wo ich diesen Betrag angeben muss? Ich schwanke zwischen Seite 1 Feld 13 und Seite 1 Feld 18 bzw. 19. Und was hat es dann mit dem "enthaltene Beiträge aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" auf sich?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Ich habe eine Frage zur Ansetzung meiner Krankenzusatz- und Zahnzusatzversicherung. Ich bin gesetzlich versichert und fülle gerade die Anlage Vorsorgeaufwand aus. So wie ich nachgelesen habe, muss ich, da gesetzlich versichert, die Angaben auf Seite 1 in das Feld Nr. 30 eintragen.
Hier erfasse ich also die Beiträge zur Zahnzusatz, sowie die Beiträge zur Krankenzusatz ohne Basisabsicherung.
Jetzt hat aber die Gesellschaft, bei der ich die Krankenzusatzverischerung habe, auch noch einen Betrag (Beiträge zur Basisabsicherung) im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Jetzt frage ich mich, ob und, falls ja, wo ich diesen Betrag angeben muss? Ich schwanke zwischen Seite 1 Feld 13 und Seite 1 Feld 18 bzw. 19. Und was hat es dann mit dem "enthaltene Beiträge aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" auf sich?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
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