Hallo!
1)Was passiert eigendlich mit den Kosten die mir der Mieter zurückerstatten muss, da seine Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben. Müssen diese zu den Umlagen wieder mit zugerechnet werden?
2) Was muss ich dem FA. für die von mir gezahlten Heizkosten vorlegen. Der Abrechnungzeitraum ist immer von 01.07-30.06. und wird dann im Jahr darauf zugestellt. Vermietet habe ich ab dem 01.05.2010.Das bedeutet ich habe für den Zeitraum 01.07.2010-31.12.2010 Heizkosten gezahlt aber keine Abrechnung da diese erst 2012 kommt.
Danke schon mal im voraus.
mfg. Stefan
1)Was passiert eigendlich mit den Kosten die mir der Mieter zurückerstatten muss, da seine Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben. Müssen diese zu den Umlagen wieder mit zugerechnet werden?
2) Was muss ich dem FA. für die von mir gezahlten Heizkosten vorlegen. Der Abrechnungzeitraum ist immer von 01.07-30.06. und wird dann im Jahr darauf zugestellt. Vermietet habe ich ab dem 01.05.2010.Das bedeutet ich habe für den Zeitraum 01.07.2010-31.12.2010 Heizkosten gezahlt aber keine Abrechnung da diese erst 2012 kommt.
Danke schon mal im voraus.
mfg. Stefan
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