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    Anlage V Zeile 12

    Hallo!
    1)Was passiert eigendlich mit den Kosten die mir der Mieter zurückerstatten muss, da seine Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben. Müssen diese zu den Umlagen wieder mit zugerechnet werden?

    2) Was muss ich dem FA. für die von mir gezahlten Heizkosten vorlegen. Der Abrechnungzeitraum ist immer von 01.07-30.06. und wird dann im Jahr darauf zugestellt. Vermietet habe ich ab dem 01.05.2010.Das bedeutet ich habe für den Zeitraum 01.07.2010-31.12.2010 Heizkosten gezahlt aber keine Abrechnung da diese erst 2012 kommt.

    Danke schon mal im voraus.

    mfg. Stefan

    #2
    AW: Anlage V Zeile 12

    1. Die Nachzahlung von Betriebskosten der Mieter müssen auf der Anlage V Seite 1 Zeile 12 als Einnahmen erklärt werden.
    2. Die Heizkosten sind unabhängig von der Heizperiode zum Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten abzugsfähig. Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben sind jeweils zum tatsächlichen Zeitpunkt der Vereinnahmung bzw. Verausgabung steuerlich zu erfassen.

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      #3
      AW: Anlage V Zeile 12

      Danke für die schnelle Antwort.
      Mich würde noch Interessieren, ob diese Kosten auch dann für 2010 als Einnahme erklärt werden müssen, wenn die Abrechnung und Nachzahlung im Jahr 2011 getätigt wurde.

      mfg. Stefan

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        #4
        AW: Anlage V Zeile 12

        Da lohnt es sich doch, mal ein bisschen im Forum zu stöbern:

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben sind jeweils zum tatsächlichen Zeitpunkt der Vereinnahmung bzw. Verausgabung steuerlich zu erfassen.

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          #5
          AW: Anlage V Zeile 12

          Danke für die Antwort.
          Und ich entschuldige mich für meine Fragen.
          Wuste nicht das diesen nur ein Lese-Forum ist.

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            #6
            AW: Anlage V Zeile 12

            Wenn die Abrechnung 2011 erfolgt ist dies auch in 2011 zu erfassen.

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