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PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

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    PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

    Guten Tag,
    erstmalig sind mit der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 u.a. auch Angaben über eine Beitragsrückerstattung in der PKV in das Formblatt einzutragen. Dies betrifft für den Steuerbescheid 2010 die Rückerstattung für das Jahr 2009.
    Ich habe dies eingetragen, sehe aber im nun ergangenen Bescheid für das Jahr 2010 keine Berücksichtigung. Meine Frage: Gilt das Anrechnen der BRE erst 2010?
    Vielen Dank
    opel 22

    #2
    AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

    Die in 2010 erhaltene BRE wird von den gezahlten Beiträgen zur Krankenversicherung in 2010 abgezogen. Wenn die Werte im Steuerbescheid von Ihren erklärten Beträgen abweichen, können Sie nur im Finanzamt nachfragen.

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      #3
      AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

      In den Vorjahren mussten die Beitragsrückerstattungen auch angegeben werden - nur nicht als eigenständige Eingabe, sondern direkt durch Verrechnung mit den jeweils gezahlten Beiträgen.

      In der Steuerberechnung werden die Beitragsrückerstattungen nicht gesondert ausgewiesen, sondern direkt "im Hintergrund" von den in 2010 geleisteten Beiträgen abgezogen, so dass Sie im Bescheid nur eine Zahl finden.

      Ggf. finden Sie in Ihrem Bescheid unter "Erläuterungen" noch einen Hinweis darauf, was mit Ihren Rückerstattungen geschehen ist. Ansonsten hilft wirklich nur noch ein Anruf bei Ihrem Finanzamt.

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        #4
        AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

        Zitat von Rabenvogel Beitrag anzeigen
        Die in 2010 erhaltene BRE wird von den gezahlten Beiträgen zur Krankenversicherung in 2010 abgezogen. Wenn die Werte im Steuerbescheid von Ihren erklärten Beträgen abweichen, können Sie nur im Finanzamt nachfragen.
        Danke für die Antwort. Die, für das Jahr 2010 erhaltene BRE, wird im Steuerbescheid 2010 angerechnet.
        Ich kam durcheinander, da im Jahre 2010 die Krankenversicherung die BRE für das Jahr 2009 auszahlte und ich diese Zahl eingegeben habe.
        opel22

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          #5
          AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

          Zitat von opel22 Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort. Die, für das Jahr 2010 erhaltene BRE, wird im Steuerbescheid 2010 angerechnet.
          opel22
          Das verstehe ich nicht. Wieso zahlt eine Versicherung eine BeitragsRÜCKERSTATTUNG für 2010 IN 2010?


          Zitat von opel22 Beitrag anzeigen
          Ich kam durcheinander, da im Jahre 2010 die Krankenversicherung die BRE für das Jahr 2009 auszahlte und ich diese Zahl eingegeben habe.
          opel22
          Was ist daran falsch? Da das Zuflussprinzip gilt, wird eine BRE in 2010 (i.d.R. für 2009) für die ESt 2010 wirksam. Irgendwie verwirrend. Hat die Versicherung in 2010 nun eine BRE für 2009 oder 2010 gezahlt?
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

            Im Jahr 2009 habe ich keine Leistung in Anspruch genommen. Aus diesem Grund zahlte die PKV im August 2010 mir eine Beitragsrückerstattung aus.

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              #7
              AW: PKV Beitragsrückerstattung für das Jahr 2009

              es kommt nur auf den zeitpunkt der zahlung an, nicht auf den grund.

              steuerlich gesehen machen die Formulierungen `FÜR 2010 erhalten´ und `IN 2010 erhalten´ einen großen unterschied.

              ich versuche es nochmal genauer:

              die beitragsrückerstattung die (als belohnung FÜR die leistungsfreiheit in 2009) IM jahr 2010 ausgezahlt wurde, wird steuerlich gesehen mit den beiträgen verrechnet die ebenfalls in 2010 gezahlt wurden. ;-)

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