Guten Tag,
erstmalig sind mit der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 u.a. auch Angaben über eine Beitragsrückerstattung in der PKV in das Formblatt einzutragen. Dies betrifft für den Steuerbescheid 2010 die Rückerstattung für das Jahr 2009.
Ich habe dies eingetragen, sehe aber im nun ergangenen Bescheid für das Jahr 2010 keine Berücksichtigung. Meine Frage: Gilt das Anrechnen der BRE erst 2010?
Vielen Dank
opel 22
erstmalig sind mit der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 u.a. auch Angaben über eine Beitragsrückerstattung in der PKV in das Formblatt einzutragen. Dies betrifft für den Steuerbescheid 2010 die Rückerstattung für das Jahr 2009.
Ich habe dies eingetragen, sehe aber im nun ergangenen Bescheid für das Jahr 2010 keine Berücksichtigung. Meine Frage: Gilt das Anrechnen der BRE erst 2010?
Vielen Dank
opel 22
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