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Ausbildungsfreibetrag: missverständliche Formulierung

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    Ausbildungsfreibetrag: missverständliche Formulierung

    Hallo, in der Berechnung für die Est 2010 ist formuliert:
    "Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
    gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
    Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt."
    Da in der Anlage Kind nur 1 Kind angeben ist, erscheint mir diese Formulierung sehr missverständlich. In der weiteren Berechnung taucht das Wort "Ausbildungsfreibetrag" nämlich nicht mehr auf.
    Meine Frage: woran kann ich erkennen, dass der Ausbildungsfreibetrag für dieses "Kind" (welches) noch studiert, nun korrekt berücksichtigt wurde.
    Für Auskünfte: danke im Voraus

    #2
    AW: Ausbildungsfreibetrag: missverständliche Formulierung

    Ich habs mal ausprobiert: der Ausbildungsfreibetrag taucht unter dem Begriff Ausbildungskosten ganz unten in der Berechnung der zu versteuernden Einkommens auf, also v o r der Berechnung der Einkommensteuer. Er beträgt 77 Euro pro Monat, in Deinem Fall also höchstens 11 Monate lang, weil das Kind ja im Dezember schon über 25 war. Wenn Du Dir den Kinderfreibetrag mit jemandem teilst, mit dem Du nicht zusammen veranlagt wirst, dann beträgt er die Hälfte davon.

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      #3
      AW: Ausbildungsfreibetrag: missverständliche Formulierung

      @Elefant: vielen Dank für deine Antwort.
      Du hast Recht: direkt über dem zu versteuernden Einkommen ist vermerkt: Ausbildungskosten -693 Euro
      Was ich aber nicht verstehe:
      a) Die bei einem im November 1985 geborenen Kind müssten es doch eigentlich 11 Monate x 77 Euro = 847 Euro Ausbildungskosten sein?
      b) wenn für das Jahr 2010 noch Kindergeld gezahlt wurde (wegen des Studiums), dann wären es doch eigentlich sogar 12 Monate x 77 Euro = 924 Euro ?

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        #4
        AW: Ausbildungsfreibetrag: missverständliche Formulierung

        Laut Elster-Hilfe ist der Ausbildungsfreibetrag an drei Voraussetzungen gebunden:

        - es muss Anspruch auf Kindergeld bestehen (besteht bis zum 25. Lebensjahr),
        - das Kind muss in Ausbildung sein,
        - das Kind muss auswärtig untergebracht sein.

        Ich schätze mal dass a l l e diese Voraussetzungen bei Dir in 9 Monaten erfüllt waren.

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