Hallo, in der Berechnung für die Est 2010 ist formuliert:
"Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt."
Da in der Anlage Kind nur 1 Kind angeben ist, erscheint mir diese Formulierung sehr missverständlich. In der weiteren Berechnung taucht das Wort "Ausbildungsfreibetrag" nämlich nicht mehr auf.
Meine Frage: woran kann ich erkennen, dass der Ausbildungsfreibetrag für dieses "Kind" (welches) noch studiert, nun korrekt berücksichtigt wurde.
Für Auskünfte: danke im Voraus
"Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Bei mindestens einem Kind (5.11.1985) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt."
Da in der Anlage Kind nur 1 Kind angeben ist, erscheint mir diese Formulierung sehr missverständlich. In der weiteren Berechnung taucht das Wort "Ausbildungsfreibetrag" nämlich nicht mehr auf.
Meine Frage: woran kann ich erkennen, dass der Ausbildungsfreibetrag für dieses "Kind" (welches) noch studiert, nun korrekt berücksichtigt wurde.
Für Auskünfte: danke im Voraus
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