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Ausbildung, keine Steuern, Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage;

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    Ausbildung, keine Steuern, Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage;

    Hallo!

    Mein Sohn hat in 2010 eine Ausbildung absolviert und die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag eingezahhlt.

    Bei einen Bruttoarbeitslohn von rd. 10 TEUR hat er keine ESt gezahlt.

    Ist es für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ausreichend, auf dem Mantelbogen lediglich das Feld "Antrag auf Feststetzung der AN-Sparzulage" anzukreuzen oder muss - obwohl keine ESt gezahlt wurden - eine ESt.-Erklärung mit Anlage N und Anlage VL abgegeben werden.

    Herzlichen Dank für die Unterstützung!

    #2
    AW: Ausbildung, keine Steuern, Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage;

    Also ich würds auf einen Versuch ankommen lassen. Entweder es geht oder es geht nicht. Und wenn es nicht gehen sollte, ich sehe wirklich kein Problem, dann das obere Kreuz auch noch zu setzen.

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      #3
      AW: Ausbildung, keine Steuern, Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage;

      Es geht nur, wenn man den Vordruck Einkommensteuererklärung, die Anlage N sowie die Anlage VL ausfüllt. Das Finanzamt benötigt für die Frage, ob die Arbeitnehmersparzulage gewährt werden kann, Angaben zum Einkommen des Antragstellers.

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