Hallo!
Mein Sohn hat in 2010 eine Ausbildung absolviert und die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag eingezahhlt.
Bei einen Bruttoarbeitslohn von rd. 10 TEUR hat er keine ESt gezahlt.
Ist es für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ausreichend, auf dem Mantelbogen lediglich das Feld "Antrag auf Feststetzung der AN-Sparzulage" anzukreuzen oder muss - obwohl keine ESt gezahlt wurden - eine ESt.-Erklärung mit Anlage N und Anlage VL abgegeben werden.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Mein Sohn hat in 2010 eine Ausbildung absolviert und die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag eingezahhlt.
Bei einen Bruttoarbeitslohn von rd. 10 TEUR hat er keine ESt gezahlt.
Ist es für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ausreichend, auf dem Mantelbogen lediglich das Feld "Antrag auf Feststetzung der AN-Sparzulage" anzukreuzen oder muss - obwohl keine ESt gezahlt wurden - eine ESt.-Erklärung mit Anlage N und Anlage VL abgegeben werden.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
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