Hallo,
wie jedes Jahr naht die Erstellung der Steuererklärung und wieder macht mir die Anlage "Kind" zu schaffen. Bevor ich wieder grübel, frag ich diesmal hier nach:
Mein Mann (berufstätig) und ich (Hausfrau) haben beide einen RV.
Unser Sohn ist 22, lebt in unserem Haushalt - für ihn wird kein Kindergeld gezahlt.
Unser Enkel lebt ebenfalls in unserem Haushalt und für diesen bekomme ich (anstelle des Vaters) das Kindergeld. Mein Sohn ist Alleinerziehend. Ich habe kein Sorgerecht - ich beziehe
nur das Kindergeld.
Wenn ich nun den Enkel in der Anlage Kind angebe und als Vater meinen Sohn, erkennt Elster das nicht an.
Mache ich etwas falsch? Kann ich die Daten trotzdem abschicken und bekomm ich dann die
Zulage?
Nach Aussage des Versicherers sind Großeltern mit Kindergeldbezug Zulageberechtigt.
wie jedes Jahr naht die Erstellung der Steuererklärung und wieder macht mir die Anlage "Kind" zu schaffen. Bevor ich wieder grübel, frag ich diesmal hier nach:
Mein Mann (berufstätig) und ich (Hausfrau) haben beide einen RV.
Unser Sohn ist 22, lebt in unserem Haushalt - für ihn wird kein Kindergeld gezahlt.
Unser Enkel lebt ebenfalls in unserem Haushalt und für diesen bekomme ich (anstelle des Vaters) das Kindergeld. Mein Sohn ist Alleinerziehend. Ich habe kein Sorgerecht - ich beziehe
nur das Kindergeld.
Wenn ich nun den Enkel in der Anlage Kind angebe und als Vater meinen Sohn, erkennt Elster das nicht an.
Mache ich etwas falsch? Kann ich die Daten trotzdem abschicken und bekomm ich dann die
Zulage?
Nach Aussage des Versicherers sind Großeltern mit Kindergeldbezug Zulageberechtigt.
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