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Riester und Kinderzulage = Elster und Problem

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    Riester und Kinderzulage = Elster und Problem

    Hallo,

    wie jedes Jahr naht die Erstellung der Steuererklärung und wieder macht mir die Anlage "Kind" zu schaffen. Bevor ich wieder grübel, frag ich diesmal hier nach:

    Mein Mann (berufstätig) und ich (Hausfrau) haben beide einen RV.
    Unser Sohn ist 22, lebt in unserem Haushalt - für ihn wird kein Kindergeld gezahlt.
    Unser Enkel lebt ebenfalls in unserem Haushalt und für diesen bekomme ich (anstelle des Vaters) das Kindergeld. Mein Sohn ist Alleinerziehend. Ich habe kein Sorgerecht - ich beziehe
    nur das Kindergeld.

    Wenn ich nun den Enkel in der Anlage Kind angebe und als Vater meinen Sohn, erkennt Elster das nicht an.

    Mache ich etwas falsch? Kann ich die Daten trotzdem abschicken und bekomm ich dann die
    Zulage?
    Nach Aussage des Versicherers sind Großeltern mit Kindergeldbezug Zulageberechtigt.

    #2
    AW: Riester und Kinderzulage = Elster und Problem

    Hallo,

    das hört sich alles sehr kompliziert an.

    Um das zu verstehen habe ich noch eine Frage:

    Steht Ihnen das Kindergeld zu (also haben Sie Ihren Enkel adoptiert) oder wird Ihnen das Kindergeld "nur" an Sie ausgezahlt obwohl es eigentlich ihrem Sohn zusteht?

    Die Kinderfreibeträge können zudem auf die Großeltern übertragen werden. Dazu sind allerdings Angaben in Zeile 40 / 41 der Anlage Kind sowie eine ausgefüllte Anlage K (nicht in ELSTER enthalten) erforderlich.


    Wenn Ihnen das Kindergeld zusteht (Adoption etc.), dann können Sie das Kind sowohl auf der Anlage AV als auch auf der Anlage Kind eintragen.

    Wurden nur die Freibeträge übertragen, dann kann das Kind nur auf der Anlage Kind, nicht aber auf der Anlage AV eingetragen werden.

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      #3
      AW: Riester und Kinderzulage = Elster und Problem

      Also:

      Ich habe meinen Enkel nicht adoptiert. Das Kindergeld habe ich beantragt um 1. die Kinderzulage für den RV zu bekommen und weil mein Sohn das Geld für "Versorgung" seines Kindes an mich ausgezahlt hätte.

      PS: Den Tipp, das Großeltern das Kindergeld beantragen können, habe ich von der
      Kindergeldkasse bekommen.

      Kommentar


        #4
        AW: Riester und Kinderzulage = Elster und Problem

        Scheint mit dem Kindergeld tatsächlich zu stimmen: § 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

        Ansonsten stimme ich den beiden Sätzen von Sabre zu:

        Die Kinderfreibeträge können zudem auf die Großeltern übertragen werden. Dazu sind allerdings Angaben in Zeile 40 / 41 der Anlage Kind sowie eine ausgefüllte Anlage K (nicht in ELSTER enthalten) erforderlich.

        Wenn Ihnen das Kindergeld zusteht (Adoption etc.), dann können Sie das Kind sowohl auf der Anlage AV als auch auf der Anlage Kind eintragen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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