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Krankengeld / Verletztengeld

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    Krankengeld / Verletztengeld

    Guten Abend,

    muß ich bei meiner Einkommensteuererklärung unter N,Seite 1, Zeile 27 das Brutto oder das Netto Verletztengeld eintragen?
    Laut elster soll das verletztengeld ja steuerfrei sein, hab aber das verletztengeld nach abzug von steuern bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    #2
    Das Verletzengeld sollte steuerfrei sein, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz. D. h. es wird nicht selbst besteuert sondern erhöht lediglich den Steuersatz.

    Link zu § 32b, bitte anklicken

    Was mich etwas stutzig macht, dass Sie ein Steuerabzug vorgenommen wurd. Rufen Sie doch am besten einmal bei Ihrer Krankenkasse/Arbeitgeber an, warum dies der Fall war.

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      #3
      Hallo Bara,

      habe nachgefragt bei der Krankenkasse, es wurden von denn Brutto Verletztengeld, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergab sich dann mein Netto Verletztengeld.
      Ist das richtig das ich nur das Netto Verletztengeld bekommen habe und bei der Steuererklärung das Brutto Verletztengeld angebe muß?
      Ich fage das nur, weil ich bei meiner Steuerberechnung mit Brutto Verletztengeld weniger herausbekomme an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als mit den Netto Verletztengeld!

      Mit freundlichen Grüßen
      Stefan

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        #4
        Von der Logik her, müssten es die Bruttobeträge sein.

        Denn Sie erwerben ja durch die Zahlung an die Rentenkasse z. B. Rentenansprüche.

        Aber so ein Fall hatte ich bisher noch nicht. Die Krankenkasse sollte hier Ihnen einen Bescheid ausgestellt haben, was dem Finanzamt mitzuteilen ist.

        Höhere Steuerschuld: Je höher der Ansatz des Betrages für den Progressionsvorbehalt ist, desto höher ist Ihre Steuer, da sich der Steuersatz erhöht.

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          #5
          AW: Krankengeld / Verletztengeld

          hallo

          hab 2 fragen zum verletztengeld sprich war arbeitsunfall

          in dem text von der krankenkasse lautet:
          diese entgeltersatzleistungen sind steuerfrei
          verletztengeld 2326,34 € betrag "brutto" steht in klammer daneben

          1. frage: soweit wie ich mich hier informiert habe, in die zeile 27 Anlage N also zu "arbeitnehmerbeiträge zu arbeitslosenversicherung"
          ist dass richtig ?? und da steht schon was drin, dann einfach zusammenrechnen ??
          oder wo anders eintragen

          2. frage: den betrag als "brutto" wie Bescheinigung von der krankenkasse ?

          gruss yakisikli

          Kommentar


            #6
            AW: Krankengeld / Verletztengeld

            ... oder wo anders eintragen

            2. frage: den betrag als "brutto" wie Bescheinigung von der krankenkasse ?
            Schau mal bei Zeile 91 des Hauptvordrucks! Brutto ist richtig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Krankengeld / Verletztengeld

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Schau mal bei Zeile 91 des Hauptvordrucks! Brutto ist richtig!
              danke, habs gefunden und reingeschrieben und bekomme ca. 300 € weniger raus

              hab gemeint steuerfrei ?? und brutto ?? passt doch nicht zusammen
              kannst es mir kurz erklären bitte

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                #8
                AW: Krankengeld / Verletztengeld

                Es ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt, was dazu führt, das für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt.
                Das führt zu einer geringeren Steuererstattung.

                Das Thema brutto, also ohne Abzug oder Geltendmachung der vom Krankengeld einbehaltenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist ein bekanntes Problem, es gibt aber m. W. keine Rechtsprechung dazu.

                https://www.jurion.de/gesetze/estr_2...tax_602&sort=1
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  ich bin gerade dabei, für meine Schwiegermutter die Einkommensteuererklärung zu machen (mit ElsterFormular 21.2), und bin dabei auf ein Problem gestoßen.

                  Meine Schwiegermutter hat 2019 vom 1.1. - 23.9. gearbeitet, und hatte kurz vor Ende des Vertrags einen Arbeitsunfall, mit dessen Folgen sie noch heute zu kämpfen hat. Sie hat daraufhin von der Krankenkasse Entgeltersatzleistungen - genauer gesagt Verletztengeld - in Höhe von ca. 3700€ bekommen.
                  Diese Summe unterliegt ja nun eigentlich dem Progressionsvorbehalt. Aber wenn ich die 3700€ in Zeile 27 Anlage N eintrage, ändert sich nichts an der Summe, die erstattet wird. Auch der Prozentsatz der Steuerberechnung ändert sich nicht.

                  Wo liegt hier mein Denk- bzw. Eingabefehler?

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                    #10
                    Hast Du mal im 2019er Formular geguckt, was dort in Zeile 27 der Anlage N einzutragen ist? Das Verletztengeld gehört in Zeile 38 des Hauptvordrucks.

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                      #11
                      Ah stimmt, da steht Aufwandsentschädigung... Das kommt davon, wenn man sich zu sehr auf Google verlässt

                      Danke für die schnelle Antwort!

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                        #12
                        Das Verletztengeld ist doch keine steuerfreie Aufwandsentschädigung! Lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 27 der Anlage N!

                        Einkommensersatzleistungen sind 2019 in Zeile 38 des Hauptvordrucks zu erklären, bei einer Zusammenveranlagung in der Zeile für die Ehefrau.

                        Bitte Fragen nicht an so alte Beiträge dranhängen, lieber ein neues Thema eröffnen!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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