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    #16
    AW: Versicherungen eintragen

    Ihr Bruttoarbeitslohn aus dem Vorjahr steht auch nicht auf dem Vertrag. Den müssen Sie aus Ihren Unterlagen von der Steuererklärung des letzten Jahres heraussuchen.

    Alles, was auf der Bescheinigung des Versicherers steht, tragen Sie in Zeile 31 (Anbieter-Nr., Zertifizierungs-Nr., Vertrags-Nr., Beiträge) bzw. Zeile 4 (Sozialversicherungsnummer) ein.

    Den Bruttoarbeitslohn müssen Sie angeben, damit berechnet werden kann, ob Ihnen für 2010 die volle Zulage zusteht / ob Sie genug eingezahlt haben.

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      #17
      AW: Versicherungen eintragen

      Also ist nicht der Betrag den ich in die Rentenversicherung zahle gemeint?

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        #18
        AW: Versicherungen eintragen

        Anlage AV, Zeile 11:

        "Beitragspflichtige *EINNAHMEN* i. S. d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in 2009".

        Die Versicherungsbeiträge zahlen Sie ja. Die einzigen beitragspflichtigen Einnahmen, die Sie haben, ist ihr Bruttoarbeitslohn.

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          #19
          AW: Versicherungen eintragen

          Ich habe aber 2010 nicht gearbeitet, weil ich im Erziehungsurlaub bin, doch die Riesterrente zahle ich trotzdem!

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            #20
            AW: Versicherungen eintragen

            Es ist nicht verboten, eine Riesterrente zu haben, egal ob man begünstigt ist oder nicht.

            Um die Zulage bzw. den Sonderausgabenabzug (und für nichts anderes als letzteres dient die Anlage AV) für 2010 zu erhalten, muss man mindestens einen Tag 2010 begünstigt gewesen sein, entweder unmittelbar, weil man selber sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder eine der anderen Voraussetzungen erfüllt, die man in der Anleitung zur Anlage AV oder z.B. bei Wikipedia findet, oder mittelbar, weil der Ehepartner unmittelbar begünstigt ist und auch riestert.

            Wenn man 2010 begünstigt war, ist für die Berechnung des Zulagenanspruchs für 2010 aber das Einkommen 2009 relevant, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Standardfall ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt im Sinne der Rentenversicherung (das sich, wie die Eingabehilfe ja auch sagt, auf der Kopie der Sozialversicherungsmeldung findet, die man vom AG erhält), sonst muss man halt schauen, was passt. Aber es ist durchaus möglich, dass jemand 2010 als Arbeitnehmer unmittelbar begünstigt war, aber 2009 noch gar kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorlag (Berufsanfänger) oder jemand 2010 wegen Elternzeit unmittelbar begünstigt war, 2009 aber noch sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte (was natürlich auch bedeutet, dass 4% von diesem Einkommen in den Vertrag bezahlt werden mussten, um die volle Zulage zu erhalten).

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              #21
              AW: Versicherungen eintragen

              Okay da dort in Zeile 15 ja steht Bruttoarbeitslohn 2009, habe ich das meinige dort nun eingetragen!

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                #22
                AW: Versicherungen eintragen

                Eine letzte abschliessende Frage: Kann ich die private Haftpflichtversicherung, also nicht Kfz-Haftpflicht absetzen?

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                  #23
                  AW: Versicherungen eintragen

                  Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung/Index: Ha

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