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Haftpflicht / Kfz-Haftpflichtversicherung

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    #16
    AW: Haftpflicht / Kfz-Haftpflichtversicherung

    Zitat von ToWeb Beitrag anzeigen
    Hallo,

    sind die Angegebenen Zeilen denn noch aktuell?

    Bin mir unschlüssig, wo ich meine folgenden Versicherungen eintragen muss bzw soll:

    KFZ-Haftpflicht (Vorsorge / Seite 2 / Zeile 48) ??
    Fahrzeugvollversicherung ??
    Schutzbrief Classic ??

    Privat-Haftpflicht ??
    Einzel-Unfall ??
    Verkehrs-Rechtsschutz ??

    Berufsunfähigkeitsversicherung ??


    Nun die Frage, muss ich jede einzelne Versicherung einzel aufführen? Und in welche Zeile?
    Oder reicht es, wenn ich die Bestätigungen der Versicherung mit zu dem Schreiben beilege?

    Bild: https://abload.de/img/elsterversicherungen6ouz0.png
    Die Hilfe zu Zeile 50 besagt:
    Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Haftpflicht / Kfz-Haftpflichtversicherung

      Nun die Frage, muss ich jede einzelne Versicherung einzel aufführen? Und in welche Zeile?
      Warum willst du sie nicht einzeln aufführen? Die Zeile 50 lässt sich bei ElsterFormular über Hinzufügen mehrfach erzeugen!

      Da kannst du jede deiner relevanten Versicherungen exakt bezeichnen, Belege müssen da nicht beigefügt werden.

      Sei nicht erstaunt, wenn die Beiträge in der Steuervorausberechnung nicht erscheinen. Zumeist sind die Höchstbeträge bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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