AW: Haftpflicht / Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Hilfe zu Zeile 50 besagt:
Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.
Zitat von ToWeb
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Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.
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