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meine haftpflichtversicherung ist eine Erweiterte Hausratversicherung (beinhaltet eine Haftpflicht). Beitrag jährlich 137,42. es ist leider nicht unterteielt welche versichrung was kostet. kann ich die erweiterte hausrat auch mit reinnehmen?
Ein Hinweis: diese Eintragungen haben ggf. keine Auswirkung auf die festzusetzende Einkommensteuer. Ursache hierfür sind die bereits durch das Einkommen angefallenen Sozialversicherungsbeiträge in Verbindung mit dem Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen.
Die Beiträge für das Jahr oder in dem Jahr. Also zB. Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2012 und habe eine Private Haftpflichtversicherung die ich absetzen möchte. Der Jahresbeitrag für 2012 wurde im Nov 2011 beglichen. Muss ich dann diese Rechnung angeben oder den Betrag für 2013 den ich im November 2012 beglichen habe ( Abflussprinzip? ) ?
Das kommt natürlich drauf an welche Erklärung Du machst. In 2015 kann das natürlich alles nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt bei der Einkommensteuer das Zu-/Abflussprinzip.
Nun die Frage, muss ich jede einzelne Versicherung einzel aufführen? Und in welche Zeile?
Oder reicht es, wenn ich die Bestätigungen der Versicherung mit zu dem Schreiben beilege?
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