Hallo,
nachdem ich jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung machen wollte, stelle ich fest, dass bei einer Rechnung das Rechnungsdatum vom 03.05.2011 ist. Es steht zwar, dass die Leistung im April erbracht wurde. Kann ich jetzt beide Rechnungen angeben, um die Mwst. wiederzubekommen? Oder kann ich die 2. Rechnung, mit dem Rechn.Datum vom 03.05.2011, erst im nächsten Monat angeben? Die erste Rechnung ist vom 15.04.2011
Danke.
LG
Uschi
nachdem ich jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung machen wollte, stelle ich fest, dass bei einer Rechnung das Rechnungsdatum vom 03.05.2011 ist. Es steht zwar, dass die Leistung im April erbracht wurde. Kann ich jetzt beide Rechnungen angeben, um die Mwst. wiederzubekommen? Oder kann ich die 2. Rechnung, mit dem Rechn.Datum vom 03.05.2011, erst im nächsten Monat angeben? Die erste Rechnung ist vom 15.04.2011
Danke.
LG
Uschi
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