Hallo,
meine Freundin wohnt bei mir im Haushalt und verfügt nur über ein geringes Einkommen. Daher möchte ich meine Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen.
Das Einkommen der unterstützten Person ist dabei in der Anlage Unterhalt Zeile 46 einzutragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass nur der Bruttoarbeitslohn und die Werbungskosten eingetragen werden können. In der Steuererklärung für das Jahr 2009 konnten noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angegeben werden, da diese ja das verfügbare Einkommen mindern.
Können diese Beiträge nicht mehr vom Einkommen der unterstützen Person abgezogen werden oder handelt es sich um einen Fehler im Vordruck?
meine Freundin wohnt bei mir im Haushalt und verfügt nur über ein geringes Einkommen. Daher möchte ich meine Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen.
Das Einkommen der unterstützten Person ist dabei in der Anlage Unterhalt Zeile 46 einzutragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass nur der Bruttoarbeitslohn und die Werbungskosten eingetragen werden können. In der Steuererklärung für das Jahr 2009 konnten noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angegeben werden, da diese ja das verfügbare Einkommen mindern.
Können diese Beiträge nicht mehr vom Einkommen der unterstützen Person abgezogen werden oder handelt es sich um einen Fehler im Vordruck?
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