Liebes Forum, folgende Frage habe ich an Euch:
Bei Anlage meiner Einkommenssteuererklärung habe ich neben der Anlage N auch die Anlage Vorsorgeaufwand ausgewählt. Nach dem ich alles eingegeben habe, stellte ich fest, dass ich die Anlage Vorsogeaufwand nicht bearbeiten brauch. Einzig in Zeile 11 musste ich Nein wählen.
Ich habe dann mal auf Berechnen geklickt und freute mich über eine Erstattung.
Ich habe dann noch ein bissel rumüberlegt und mir gedacht, dass ich die Anlage Vorsorgeaufwand nicht brauche wenn ich dort eh nichts einzutragen habe und habe sie wieder gelöscht.
Nun zeigt mir die Berechnung eine Restforderung von knapp 700€.
WIe kann ein leeres Formular die Steuerhöhe bedingen?
Grüße
rnike
Bei Anlage meiner Einkommenssteuererklärung habe ich neben der Anlage N auch die Anlage Vorsorgeaufwand ausgewählt. Nach dem ich alles eingegeben habe, stellte ich fest, dass ich die Anlage Vorsogeaufwand nicht bearbeiten brauch. Einzig in Zeile 11 musste ich Nein wählen.
Ich habe dann mal auf Berechnen geklickt und freute mich über eine Erstattung.
Ich habe dann noch ein bissel rumüberlegt und mir gedacht, dass ich die Anlage Vorsorgeaufwand nicht brauche wenn ich dort eh nichts einzutragen habe und habe sie wieder gelöscht.
Nun zeigt mir die Berechnung eine Restforderung von knapp 700€.
WIe kann ein leeres Formular die Steuerhöhe bedingen?
Grüße
rnike
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