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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Kann ich bei den Kinderbetreuungskosten tatsächlich nur die reinen Gebühren für die Unterbringung im Kindergarten ansetzen oder dürfen die Verpflegungskosten auch mit angegeben werden?

    Hintergrund: Arbeitgeber zahlt die Gebühren für die Unterbringung, so dass wir diese ohnehin abziehen müssen. Jetzt hoffe ich, dass wir die Verpflegungskosten mit angeben dürfen.

    also:
    Kosten für Unterbringung
    + Kosten für Verpflegung
    ./. Erstattung vom Arbeitgeber
    = Kinderbetreuungskosten anzusetzen

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Zitat von fritz10 Beitrag anzeigen
    Kann ich bei den Kinderbetreuungskosten tatsächlich nur die reinen Gebühren für die Unterbringung im Kindergarten ansetzen oder dürfen die Verpflegungskosten auch mit angegeben werden?

    Hintergrund: Arbeitgeber zahlt die Gebühren für die Unterbringung, so dass wir diese ohnehin abziehen müssen. Jetzt hoffe ich, dass wir die Verpflegungskosten mit angeben dürfen.

    also:
    Kosten für Unterbringung
    + Kosten für Verpflegung
    ./. Erstattung vom Arbeitgeber
    = Kinderbetreuungskosten anzusetzen
    Hallo,
    gem. BMF-Schreiben v. 19.01.07, I, Randziffer 6 (Anhang 19a amtl. EStG-Handbuch) sind Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes aufgrund BFH-Urteil nicht berücksichtigungsfähig.

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