Kann ich bei den Kinderbetreuungskosten tatsächlich nur die reinen Gebühren für die Unterbringung im Kindergarten ansetzen oder dürfen die Verpflegungskosten auch mit angegeben werden?
Hintergrund: Arbeitgeber zahlt die Gebühren für die Unterbringung, so dass wir diese ohnehin abziehen müssen. Jetzt hoffe ich, dass wir die Verpflegungskosten mit angeben dürfen.
also:
Kosten für Unterbringung
+ Kosten für Verpflegung
./. Erstattung vom Arbeitgeber
= Kinderbetreuungskosten anzusetzen
Hintergrund: Arbeitgeber zahlt die Gebühren für die Unterbringung, so dass wir diese ohnehin abziehen müssen. Jetzt hoffe ich, dass wir die Verpflegungskosten mit angeben dürfen.
also:
Kosten für Unterbringung
+ Kosten für Verpflegung
./. Erstattung vom Arbeitgeber
= Kinderbetreuungskosten anzusetzen
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