Liebe Forenteilnehmer,
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. In meinem Fall sollte die Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 leer sein (oder den Wert Null enthalten) und die Zeile 25 die Summe aus Arbeitnehemer- und Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung enthalten und die Zeile 26 die entsprechende Summe Pflegeversicherung enthalten. Bei mir enthält aber die Zeile 24 die Summe der Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Zeilen 25 und 26 enthalten nur die Arbeitnehmerbeiträge. Der Arbeitgeber hat zugegeben, dass dies falsch ist. (Der Fehler entstand angeblich durch "nicht ganz eindeutige Voraben seitens des Bundesministeriums der Finanzen".) Er stellt aber keine korrigierte Version der Lohnsteuerbescheinigung 2010 aus. Das wäre angeblich nicht nötig, denn "Fälle mit fehlerhaften Eintragungen werden maschinell erkannt".
Zuminstest das Programm "Elster Formular" scheint die fehlerhaften Eintragungen aber nicht zu erkennen. Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unverändert abdrucke, ergibt die Berechnung der Steuererstattungen einen anderen (niedrigeren) Wert, als wenn ich die Werte in den Zeilen 24 bis 26 korrigiere.
Meine Fragen lauten nun: Soll ich die Angaben des Arbeitgebers nun unverändert übernehmen (und auf eine Korrektur von Amts wegen hoffen) oder soll ich sie korrigieren? Darf ich sie überhaupt selbst korrigieren oder wäre das Urkundenfälschung?
Meine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier ist es anscheinend korrekt, dass in den Zeilen 25 und 26 nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung stehen. Was mich aber wundert, ist, dass bei der Lohnsteuerbescheinigung 2010 meiner Frau nirgendwo die Arbeitgeberbeiträge zu finden sind. Diese würde ich eigentlich in der Zeile 24 erwarten. Bei meiner Frau ist diese Zeile aber leer!
Meine Fragen lauten nun: Soll ich die Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung in "Elster Formular" leer lassen oder soll ich hier selber einen Wert eintragen? Darf ich diesen Eintrag überhaupt selbst korrigieren oder wäre das Urkundenfälschung?
Es wäre schön, wenn mich einer von Euch erleuchten könnte und meine Verwirrung in diesen Punkten mindern könnte
Martin Kluge
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. In meinem Fall sollte die Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 leer sein (oder den Wert Null enthalten) und die Zeile 25 die Summe aus Arbeitnehemer- und Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung enthalten und die Zeile 26 die entsprechende Summe Pflegeversicherung enthalten. Bei mir enthält aber die Zeile 24 die Summe der Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Zeilen 25 und 26 enthalten nur die Arbeitnehmerbeiträge. Der Arbeitgeber hat zugegeben, dass dies falsch ist. (Der Fehler entstand angeblich durch "nicht ganz eindeutige Voraben seitens des Bundesministeriums der Finanzen".) Er stellt aber keine korrigierte Version der Lohnsteuerbescheinigung 2010 aus. Das wäre angeblich nicht nötig, denn "Fälle mit fehlerhaften Eintragungen werden maschinell erkannt".
Zuminstest das Programm "Elster Formular" scheint die fehlerhaften Eintragungen aber nicht zu erkennen. Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unverändert abdrucke, ergibt die Berechnung der Steuererstattungen einen anderen (niedrigeren) Wert, als wenn ich die Werte in den Zeilen 24 bis 26 korrigiere.
Meine Fragen lauten nun: Soll ich die Angaben des Arbeitgebers nun unverändert übernehmen (und auf eine Korrektur von Amts wegen hoffen) oder soll ich sie korrigieren? Darf ich sie überhaupt selbst korrigieren oder wäre das Urkundenfälschung?
Meine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier ist es anscheinend korrekt, dass in den Zeilen 25 und 26 nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung stehen. Was mich aber wundert, ist, dass bei der Lohnsteuerbescheinigung 2010 meiner Frau nirgendwo die Arbeitgeberbeiträge zu finden sind. Diese würde ich eigentlich in der Zeile 24 erwarten. Bei meiner Frau ist diese Zeile aber leer!
Meine Fragen lauten nun: Soll ich die Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung in "Elster Formular" leer lassen oder soll ich hier selber einen Wert eintragen? Darf ich diesen Eintrag überhaupt selbst korrigieren oder wäre das Urkundenfälschung?
Es wäre schön, wenn mich einer von Euch erleuchten könnte und meine Verwirrung in diesen Punkten mindern könnte
Martin Kluge
Kommentar