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Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

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    Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

    Hallo zusammen,

    welches Datum zählt bei außergewöhnlichen Belastungen, das Rechnungsdatum oder das Zahldatum?

    Im vorliegenden Fall wird ein zahnärztliches Honorar im April 2010 durchgeführt und berechnet, die Bezahlung erfolgt in Raten - bedingt durch Arbeitslosigkeit. Die Raten werden vom 01.06.10 bis 01.07.2013 vorgenommen.
    Gehe ich recht in der Annahme, daß für 2010 in der Steuererklärung 7 x eine Rate, in 2011 12 Raten, in 2012 12 Raten und 2013 der Rest eingesetzt werden kann?

    Mir ist klar, daß um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wird.

    Für Antworten bedanke ich mich schon einmal recht herzlich im voraus.

    LG
    Tulpe

    #2
    AW: Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

    Hallo Tulpe,

    ja, deine Annahme ist richtig, es gilt - wie fast immer in der Steuererklärung - das Zu- und Abflussprinzip.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für die äußerst prompte Antwort!!

      LG
      Tulpe

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        #4
        AW: Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

        Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        welches Datum zählt bei außergewöhnlichen Belastungen, das Rechnungsdatum oder das Zahldatum?

        Im vorliegenden Fall wird ein zahnärztliches Honorar im April 2010 durchgeführt und berechnet, die Bezahlung erfolgt in Raten - bedingt durch Arbeitslosigkeit. Die Raten werden vom 01.06.10 bis 01.07.2013 vorgenommen.
        Gehe ich recht in der Annahme, daß für 2010 in der Steuererklärung 7 x eine Rate, in 2011 12 Raten, in 2012 12 Raten und 2013 der Rest eingesetzt werden kann?

        Mir ist klar, daß um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wird.

        Für Antworten bedanke ich mich schon einmal recht herzlich im voraus.

        LG
        Tulpe
        Hallo,
        nur zur Vollständigkeit:
        - eventuelle >Erstattungen von dritter Seite> H33.1-33.4 EStH (z.B. Versicherung) müssen angegeben werden, auch wenn diese erst in späteren Veranlagungszeiträumen erfolgen.
        - sofern Sie Kapitaleinkünfte haben, sind diese zur Berücksichtigung der Bemessungsgrundlage für die zumutbare Belastung anzugeben, trotz Abgeltungssteuer § 2 (5b) Satz 2 Nr.2 EStG (Anlage KAP muß deswegen jedoch nicht abgegeben werden).

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          #5
          AW: Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

          Hallo,

          auch Ihnen vielen Dank für die Zusatzinfo. Es handelt sich hier auch nur um den Eigenbetrag.
          Auch das mit den Zinseinkünften ist mir bekannt, aber ich hätte gedacht, daß man dann auch Anlage KAP ausfüllen muß. Habe ich wieder etwas dazugelernt...
          Ein tolles Forum!

          LG
          Tulpe

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            #6
            AW: Rechnungsdatum oder Zahldatum bei agB

            Hallo Tulpe,

            nein, die Anlage KAP muss (deswegen) NICHT abgegeben werden, hatte er aber auch geschrieben.

            EDIT: Sorry, mein Fehler, ich hatte zu schnell gelesen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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