Hallo zusammen,
welches Datum zählt bei außergewöhnlichen Belastungen, das Rechnungsdatum oder das Zahldatum?
Im vorliegenden Fall wird ein zahnärztliches Honorar im April 2010 durchgeführt und berechnet, die Bezahlung erfolgt in Raten - bedingt durch Arbeitslosigkeit. Die Raten werden vom 01.06.10 bis 01.07.2013 vorgenommen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß für 2010 in der Steuererklärung 7 x eine Rate, in 2011 12 Raten, in 2012 12 Raten und 2013 der Rest eingesetzt werden kann?
Mir ist klar, daß um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wird.
Für Antworten bedanke ich mich schon einmal recht herzlich im voraus.
LG
Tulpe
welches Datum zählt bei außergewöhnlichen Belastungen, das Rechnungsdatum oder das Zahldatum?
Im vorliegenden Fall wird ein zahnärztliches Honorar im April 2010 durchgeführt und berechnet, die Bezahlung erfolgt in Raten - bedingt durch Arbeitslosigkeit. Die Raten werden vom 01.06.10 bis 01.07.2013 vorgenommen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß für 2010 in der Steuererklärung 7 x eine Rate, in 2011 12 Raten, in 2012 12 Raten und 2013 der Rest eingesetzt werden kann?
Mir ist klar, daß um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wird.
Für Antworten bedanke ich mich schon einmal recht herzlich im voraus.
LG
Tulpe
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