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Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

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    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,
    ich bin Studentin und habe 2010 einen Teil des Jahres nebenbei rentenversicherungspflichtig gearbeitet und das restliche Jahr nicht gearbeitet.

    In Zeile 53 der Anlage Vorsorgeaufwand ("Es bestand 2010 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus der Tätigkeit als...") habe ich daher 'Student' und 'Ja' eingetragen (hoffe, das ist richtig).

    Aber wie ist jetzt Zeile 54 ("Aufgrund der vorgenannten Tätigkeit bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung") zu verstehen? Müsste ich da "Ja" ankreuzen, weil ich ja während der RV-pflichtigen Tätigkeit auch Studentin war, oder "Nein", weil ich in der Zeit, in der ich nicht gearbeitet habe, ja auch keine RV abgeführt habe?

    Und Zeile 55 ("Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben") verwirrt mich vollends...

    Wäre für jede Hilfe dankbar!
    Grüße katka

    #2
    AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    die Zeilen 51 ff sind von nicht rentenversicherungspflichtigen auszufüllen. Studenten, die eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, machen hier keine Angaben.

    Ausnahme:
    Grundsätzlich sind auch Studenten, die neben dem Studium arbeiten versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten nur im Rahmen eines Mini Jobs, bei Absolvierung eines Praktikums welches durch die Studienordnung vorgeschrieben ist oder wer im Laufe eines Jahres von vornherein eine begrenzte Tätigkeit von 2 Monaten oder 50 Tagen ausübt, dabei spielt der Verdienst keine Rolle.

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      #3
      AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

      Aber ich habe ja den größten Teil des Jahres nicht gearbeitet und war in dieser Zeit also nicht RV-pflichtig. Müsste ich nicht eben aus diesem Grund die Zeilen 51 ff. doch ausfüllen?

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        #4
        AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

        war das denn Praktikum oder Minijob?, nur dann werden Angaben gemacht.

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          #5
          AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

          War weder Praktikum noch Minijob, sondern RV-pflichtiger Nebenjob. Die Nicht-RV-Pflicht bezieht sich bei mir, meiner Meinung nach, ja auch nicht auf den Job, sondern auf die Zeit, in der ich nur studiert und nicht nebenbei gearbeitet habe.

          Aber wenn man als Student da ausschließlich bei einem Praktikum oder Minijob Eintragungen machen muss und nicht, wenn man in seiner Tätigkeit als Student nicht RV-pflichtig war (was ich dachte), dann hat sich meine Frage beantwortet.

          Danke!

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            #6
            AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

            eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ist die Arbeit gegen Entlohnung und nicht das Studium.

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              #7
              AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

              Ich habe hierzu auch eine Frage. Ich habe 2012 ein Praktikum gemacht, welches in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
              Daher habe ich in Zeile 55 ein Kreuz bei Ja gemacht. Was muss ich nun in Zeile 56 und 57 machen?

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