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Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

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    Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

    Hallo,

    ich habe für 2010 das erste Mal Elterngeld bekommen, für die Est-Erklärung gilt diese Einkunft als steuerfreie Einkünfte.
    Im Ergebnis (siehe unten) der Berechnung der Einkommensteuer nach dem Ausfüllen des Elsterformular sehe ich einen sehr hohen Steuersatz im Verhältnis zu unserem niedrigen zu versteuerndes Jahreseinkommen von 11.226 EUR.

    ******************************************
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Ehemann Ehefrau Insgesamt
    € € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . 32.910 . . . . . 4.380


    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............18.234
    ab
    Freibeträge für das am 17.10.2009 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . -7.008
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..11.226

    ...
    ...
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . 11.226 . . . 43,2500 v.H. . . . . 4.855
    ******************************************

    Meiner Schätzung nach wird der zvE zzgl. des Elterngelds wie folgt berechnet:
    Zzgl. des Elterngelds i. H. v. 17.647,80 EUR kommen wir auf ein gesamtes zvE von 28.873 EUR, und das Programm rechnet bei diesem Einkommenniveau mit einem Steuersatz von 43,25%. Es scheint mir zu hoch und nicht nachvollziebar.

    Kann jemand von Euch mir erklären, wie dieser Steuersatz zustandekommt.

    Für Eure Hilfe danke ich sehr.




    Ich habe gelesen, dass bei solchem Progressionsvorbehalt-Fall ein besonderer Steuersatz berechnet wird, für dessen Berechnungsschema habe ich nirgendwo im Internet gefunden habe.

    #2
    AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

    ich kann das mit den Zahlen nicht nachvollziehen.
    Bitte selbst mal rechnen:

    http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=Lfst&c=n&d=x&t=x

    Elterngeld steht unter Progressionsvorbehalt.
    Zuletzt geändert von sophie m.; 15.05.2011, 18:41.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

      die zahlen sind insgesamt nicht schlecht... wie kommt man zB von 36ooo euro einkommen auf 18ooo runter? das muessen ja amtliche werbungskosten sein ;-)

      ansonsten wuerde ich empfehlen, das elterngeld mal ohne nachkommastellen einzutragen, und wie alles andere zu RUNDEN. sonst hat man naemlich 1764780 ,- euro elterngeld drin und schuldet dann auch verstaendliche 43,xx Prozent steuern...

      bzgl. meiner obigen aussage zur ermittlung von 36000 nach 18000 empfehle ich ebenfalls die einträge zu prüfen, gern wird zB die kirchensteuer faelschlicherweise mit kommastellen eingegeben und fuehrt dann in der berechnung zu falschen überhöhten abzuegen, etc.
      Zuletzt geändert von Falzo; 15.05.2011, 19:09.

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

        Hallo eisbaer98,

        ich kann das auch irgendwie nicht nachvollziehen.

        Bei einem Betrag von 28873 Euro (richtig, das ist die Grundlage für den Steuersatz), komme ich nur auf 8,8% (Splittingtarif).

        Kann es sein, dass bei den Lohnersatzleistungen (hier Elterngeld) ein viel zu hoher Betrag eingetragen wurde?
        Dabei sollte dir klar sein, dass dort nur ganze Euro hingehören, wenn du versuchst, auch die Cent einzutragen, ist der Betrag hundertfach zu hoch (Komma gibt es dort nicht).

        Und wieso verringert sich der Bruttolohn von 32.910 auf 18.234, hast du soviel abzusetzen? (ist aber eigentlich egal, düfte mit dem Problem nichts zu tun haben)

        MfG Stefan

        EDIT: Sorry, ich hatte den Beitrag von Falzo nicht gesehen (warum eigentlich nicht?), er ist ja fast deckungsgleich mit meinem. Aber doppelt hält vielleicht besser:-)
        Zuletzt geändert von reckoner; 16.05.2011, 13:20.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

          Hallo zusammen,

          vielen Dank für Eure Hilfe zu meinem Thema. Eure Schätzung trifft genau den meinen Fehler mit den Nachkommastellen. Ich hätte den Bananen-Fehler finden müssen, da der Steuersatz zu hoch war. Aber ich hatte beim ersten Ausfüllen (3 Wochen davor) die Datei vom letzten Jahr übernommen und den Eintrag bei der Ersatzleistung im Hauptvordruck mit 1764780 EUR überschrieben. 3 Wochen später habe ich in der Anlage N (Ehefrau) bei der Ersatzleistung den richtigen Eintrag 17647 EUR eingetragen. Bei der Fehlersuche habe ich den Eintrag im Hauptvordruck vergessen.

          Wir haben im letzten Jahr zwei mal umgezogen und über das ganze Jahr Doppelte- Haushaltführung mit 400km-Entfernung durchführen müssen. Dadurch hatten wir sehr hohe Werbungskosten.

          Nach der Fehlerkorrektur und der neuen Berechnung erhalte ich im Ergebnis einen plausiblen Steuersatz.
          Aber in der neuen Berechnung wurden im Gegensatz zu der alten Berechnung die Freibeträge sowie Kindergeld nicht mehr berücksichtigt. Ich dachte die Freibeträge und Kindergeld werden grundsätzlich bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt. Oder wie ist Eur Kenntnis dazu?

          *****************ALTE BERECHNUNG*********************
          Berechnung des zu versteuernden Einkommens
          Ehemann Ehefrau Insgesamt
          € € €
          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . 32.910 . . . . . 4.380


          Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............18.234
          ab
          Freibeträge für das am 17.10.2009 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . -7.008
          zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..11.226
          ...
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
          nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . 11.226 . . . 43,2500 v.H. . . . . 4.855
          dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 308
          dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . 2.208
          festzusetzendeEinkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . 7.371
          ************************************************** *

          **************** NEUE BERECHNUNG*********************
          Berechnung des zu versteuernden Einkommens
          Ehemann Ehefrau Insgesamt
          € € €
          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . 32.910 . . . . . 4.380


          Einkommen / zu versteuerndesEinkommen . . . . . . . . . . 18.234

          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
          nach dem Splittingtarif . . . . . . . . 18.234 . . . 12,0115 v.H. . . 2.190
          dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . ..................308
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 2.498
          ************************************************** *

          Danke für Eure Hilfe.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

            man bekommt entweder freibetrag oder kindergeld, je nachdem was einen steuerlich besser stellt.

            ist der freibetrag tatsaechlich guenstiger (zB bei einem steuersatz von 43% ;-)) muss man das kindergeld, das man ja in jedem fall schon bekommen hat ueber die steuererklärung natürlich wieder anrechnen lassen bzw. zurückgewähren.
            (siehe in der ersten berechnung die Zeile `dazu Kindergeld .... 2208´)

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              #7
              AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

              in der alten Berechnung ja,
              aber in der neuen Berechnung wurde weder Freibetrag noch Kindergeld berücksichtigt.

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                #8
                AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

                Lies nochmal Falzos ersten Satz.

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                  #9
                  AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

                  Hallo eisbaer98,

                  ich glaube du hast es wohl noch nicht richtig verstanden.

                  Es gibt entweder das Kindergeld oder aber den Kinderfreibetrag, das Finanzamt macht diesbezüglich eine Günstigerprüfung.

                  Wenn nun der Freibetrag besser ist, so wird er gewährt und das schon erhaltene Kindergeld quasi als negative Vorauszahlung gewertet (also von der zu erstattenden Steuer abgezogen oder zu der Nachzahlung addiert).

                  Und wenn das Kindergeld besser ist, dann gibt es keine Freibetrag und auch keine Anrechnung des Kindergeldes; ergo taucht in der Steuerberechnung beides nicht mehr auf.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

                    genau :-)

                    das kindergeld hat man ja unabhaengig von der steuererklärung bereits vorab bekommen!
                    deswegen muss es nicht nochmal auftauchen, wenn der freibetrag nicht guenstiger ist.

                    beispiel:

                    im ersten fall bei 43% steuersatz wuerde der freibetrag rund 3000 euro steuerminderung bringen, auf die man jedoch die 2208 euro kindergeld wieder anrechnen muesste. immerhin noch ein steuerlicher vorteil von rund 800 euro durch den freibetrag.

                    im zweiten fall bei 12% steuersatz würde der freibetrag noch ganze 840 steuerminderung bringen, bei einer anrechnung der 2208 euro kindergeld stünde man fast 1400 schlechter da. denke da behaelt man lieber das kindergeld und verzichtet auf den freibetrag ;-)

                    somit stehen nur die beträge vom ersten fall auch in der berechnung, beim zweiten fall aendert sich ja nichts an der steuerlast und es gibt nichts was auftauchen könnte/müsste.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt

                      Mit dem von sophie m. Empfohlenen abgaberechner konnte ich eure Erklärung nachvollziehen. Endlich habe ich diese Thematik verstanden.

                      Danke sehr für eure Hilfe und sehr detaillierten Erklärungen.

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