Hallo,
ich habe für 2010 das erste Mal Elterngeld bekommen, für die Est-Erklärung gilt diese Einkunft als steuerfreie Einkünfte.
Im Ergebnis (siehe unten) der Berechnung der Einkommensteuer nach dem Ausfüllen des Elsterformular sehe ich einen sehr hohen Steuersatz im Verhältnis zu unserem niedrigen zu versteuerndes Jahreseinkommen von 11.226 EUR.
******************************************
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Ehemann Ehefrau Insgesamt
€ € €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . 32.910 . . . . . 4.380
…
…
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............18.234
ab
Freibeträge für das am 17.10.2009 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . -7.008
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..11.226
...
...
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . 11.226 . . . 43,2500 v.H. . . . . 4.855
******************************************
Meiner Schätzung nach wird der zvE zzgl. des Elterngelds wie folgt berechnet:
Zzgl. des Elterngelds i. H. v. 17.647,80 EUR kommen wir auf ein gesamtes zvE von 28.873 EUR, und das Programm rechnet bei diesem Einkommenniveau mit einem Steuersatz von 43,25%. Es scheint mir zu hoch und nicht nachvollziebar.
Kann jemand von Euch mir erklären, wie dieser Steuersatz zustandekommt.
Für Eure Hilfe danke ich sehr.
Ich habe gelesen, dass bei solchem Progressionsvorbehalt-Fall ein besonderer Steuersatz berechnet wird, für dessen Berechnungsschema habe ich nirgendwo im Internet gefunden habe.
ich habe für 2010 das erste Mal Elterngeld bekommen, für die Est-Erklärung gilt diese Einkunft als steuerfreie Einkünfte.
Im Ergebnis (siehe unten) der Berechnung der Einkommensteuer nach dem Ausfüllen des Elsterformular sehe ich einen sehr hohen Steuersatz im Verhältnis zu unserem niedrigen zu versteuerndes Jahreseinkommen von 11.226 EUR.
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Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Ehemann Ehefrau Insgesamt
€ € €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . 32.910 . . . . . 4.380
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Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............18.234
ab
Freibeträge für das am 17.10.2009 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . -7.008
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..11.226
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Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . 11.226 . . . 43,2500 v.H. . . . . 4.855
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Meiner Schätzung nach wird der zvE zzgl. des Elterngelds wie folgt berechnet:
Zzgl. des Elterngelds i. H. v. 17.647,80 EUR kommen wir auf ein gesamtes zvE von 28.873 EUR, und das Programm rechnet bei diesem Einkommenniveau mit einem Steuersatz von 43,25%. Es scheint mir zu hoch und nicht nachvollziebar.
Kann jemand von Euch mir erklären, wie dieser Steuersatz zustandekommt.
Für Eure Hilfe danke ich sehr.
Ich habe gelesen, dass bei solchem Progressionsvorbehalt-Fall ein besonderer Steuersatz berechnet wird, für dessen Berechnungsschema habe ich nirgendwo im Internet gefunden habe.
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