Hallo Experten!
Ich komme bei der Anlage Kind/Betreuungskosten nicht weiter und hoffe auf Ihre Hilfe.
Folgende Situation:
Kind besucht Krippe vom 01.01. bis 31.12. Gesamtkosten: 3.000 EUR.
Vater arbeitet vom 01.01 bis 31.12.
Mutter ist vom 01.01 bis 20.02 im Mutterschutz (Geschwisterkind), danach Elternzeit.
Kind ist am 01.02. drei Jahre alt geworden.
Wie verteile ich die Aufwendungen? Gilt die Mutterschutzzeit noch als Erwerbstätigkeit? Oder kann ich die Kosten erst ab dem 3. Geburtstag ansetzen. Soll ich in diesem Fall Kosten anteilig ausrechnen, wenn ja, dann taggenau?
Wäre schön, wenn mir jemand schreiben würde, welchen Betrag in welcher Zeile ich eingeben muss.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Ich komme bei der Anlage Kind/Betreuungskosten nicht weiter und hoffe auf Ihre Hilfe.
Folgende Situation:
Kind besucht Krippe vom 01.01. bis 31.12. Gesamtkosten: 3.000 EUR.
Vater arbeitet vom 01.01 bis 31.12.
Mutter ist vom 01.01 bis 20.02 im Mutterschutz (Geschwisterkind), danach Elternzeit.
Kind ist am 01.02. drei Jahre alt geworden.
Wie verteile ich die Aufwendungen? Gilt die Mutterschutzzeit noch als Erwerbstätigkeit? Oder kann ich die Kosten erst ab dem 3. Geburtstag ansetzen. Soll ich in diesem Fall Kosten anteilig ausrechnen, wenn ja, dann taggenau?
Wäre schön, wenn mir jemand schreiben würde, welchen Betrag in welcher Zeile ich eingeben muss.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
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