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Verlustvortrag-Zweitstudium

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    Verlustvortrag-Zweitstudium

    Habe jetzt von der Möglichkeit erfahren Studienkosten nachträglich von der Steuer abzusetzen. Es soll 7 Jahre rückwirkend möglich sein. Das war ein Studium nach einer abgeschlossener Ausbildung, also könnte man Studienkosten als Werbungskosten angeben. In den Studienjahren 2003-2007 wurde keine Steuererklärung abgegeben. 2008 wurde ein Praktikum absolviert - steuerpflichtig - aber nur ca. 10000 Euro Jahreseinkommen, also ohne Lohnsteuer abzuführen und in diesem Jahr wurde auch keine Steuererklärung gemacht.
    2009 wurde ein höheres Einkommen erzielt und eine Lohnsteuererklärung abgegeben.
    Für 2010 bin ich gerade dabei die Lohnsteuererklärung zu verfassen.
    Ist es jetzt noch irgendwie möglich die Studienkosten 2003-2007 als Verlustvortag abzusetzten? Muss ich dann nachträglich für 2003-2007 und für das Praktikumsjahr 2008 Steuererklärungen abgeben? Wir der Verlustvortrag nicht durch das geringe Einkommen 2008 ausgeglichen?
    Danke im Voraus für euere Hilfe!!!

    #2
    AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

    Das Finanzamt wird für das Jahr 2003 eine Verlustfeststellung wegen Verjährung ablehnen (Verlust ist also verloren), für 2004-2006 könnte noch eine Verlustfeststellung erfolgen (also Steuererklärungsvordruck nehmen, Antrag auf Verlustfeststellung ankreuzen und Belege mit einreichen), für 2008 wäre eine einkommensteuerererklärung einzureichen (dort würde in der Tat der Verlustvortrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte (= bei ihnen wohl Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten) abgezogen bis auf ggf. 0 €, so dass nur der dann übrig bleibende Verlust nach 2009 vorgetragen und dort verrechnet werden würde).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

      Zitat von Mister x Beitrag anzeigen
      Habe jetzt von der Möglichkeit erfahren Studienkosten nachträglich von der Steuer abzusetzen. Es soll 7 Jahre rückwirkend möglich sein. Das war ein Studium nach einer abgeschlossener Ausbildung, also könnte man Studienkosten als Werbungskosten angeben. In den Studienjahren 2003-2007 wurde keine Steuererklärung abgegeben. 2008 wurde ein Praktikum absolviert - steuerpflichtig - aber nur ca. 10000 Euro Jahreseinkommen, also ohne Lohnsteuer abzuführen und in diesem Jahr wurde auch keine Steuererklärung gemacht.
      2009 wurde ein höheres Einkommen erzielt und eine Lohnsteuererklärung abgegeben.
      Für 2010 bin ich gerade dabei die Lohnsteuererklärung zu verfassen.
      Ist es jetzt noch irgendwie möglich die Studienkosten 2003-2007 als Verlustvortag abzusetzten? Muss ich dann nachträglich für 2003-2007 und für das Praktikumsjahr 2008 Steuererklärungen abgeben? Wir der Verlustvortrag nicht durch das geringe Einkommen 2008 ausgeglichen?
      Danke im Voraus für euere Hilfe!!!
      Sie waren wohl nicht erklärungspflichtig, § 149 (1) 1 AO + § 25 (3) EStG + § 56 EStDV.
      Dann greift die Anlaufhemmung des § 170 (2) Nr.1 AO nicht, vgl. AE Nr. 3 z. § 170 AO. Damit beginnt die 4-jährige Festsetzungsfrist § 169 (2) Nr.2 AO m.A.d. des KJ, in dem die ESt entstanden ist, § 25 (1) EStG.
      Dann dürfte noch maximal bis VZ 2007 eine Erklärung eingereicht werden können.
      Entstehung der ESt 07 m.A.d. 31.12.2007, § 38 AO, § 108 1(1) AO, § 187 (1) BGB
      + 4 Kalenderjahre
      Ende der Festsetzungsfrist m.A.d. 31.12.2011, § 108 (1) AO, § 188 (2) BGB.
      Für die früheren Jahre ist Festsetzungsverjährung eingetreten, was zu einem Erlöschen des Steueranspruchs geführt hat § 47 AO. Eine Steuerfestsetzung ist dann rechtswidrig § 169 (1) 1 AO.
      Zuletzt geändert von pa84347; 18.05.2011, 19:55.

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        #4
        AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

        Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
        Sie waren wohl nicht erklärungspflichtig, § 149 (1) 1 AO + § 25 (3) EStG + § 56 EStDV.
        Dann greift die Anlaufhemmung des § 170 (2) Nr.1 AO nicht, vgl. AE Nr. 3 z. § 170 AO. Damit beginnt die 4-jährige Festsetzungsfrist § 169 (2) Nr.2 AO m.A.d. des KJ, in dem die ESt entstanden ist, § 25 (1) EStG.
        Dann dürfte noch maximal bis VZ 2007 eine Erklärung eingereicht werden können.
        Entstehung der ESt 07 m.A.d. 31.12.2007, § 38 AO, § 108 1(1) AO, § 187 (1) BGB
        + 4 Kalenderjahre
        Ende der Festsetzungsfrist m.A.d. 31.12.2011, § 108 (1) AO, § 188 (2) BGB.
        Für die früheren Jahre ist Festsetzungsverjährung eingetreten, was zu einem Erlöschen des Steueranspruchs geführt hat § 47 AO. Eine Steuerfestsetzung ist dann rechtswidrig § 169 (1) 1 AO.
        Danke für die Nachricht. Habe aber nicht genau verstanden, was Sie sagen wollen. Also ist eine rückwirkende Steuererklärung in meinem Fall nur 4 Jahre rückwirkend möglich? Lohnsteuer ist mir erst 2009 abgeführt worden und nicht 2007.
        Tut mir leid, dass ich nachfrage. Kenne mich mit steuerdeutsch nicht so aus. Danke noch mal.

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          #5
          AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

          Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
          Sie waren wohl nicht erklärungspflichtig, § 149 (1) 1 AO + § 25 (3) EStG + § 56 EStDV.
          Dann greift die Anlaufhemmung des § 170 (2) Nr.1 AO nicht, vgl. AE Nr. 3 z. § 170 AO. Damit beginnt die 4-jährige Festsetzungsfrist § 169 (2) Nr.2 AO m.A.d. des KJ, in dem die ESt entstanden ist, § 25 (1) EStG.
          Dann dürfte noch maximal bis VZ 2007 eine Erklärung eingereicht werden können.
          Entstehung der ESt 07 m.A.d. 31.12.2007, § 38 AO, § 108 1(1) AO, § 187 (1) BGB
          + 4 Kalenderjahre
          Ende der Festsetzungsfrist m.A.d. 31.12.2011, § 108 (1) AO, § 188 (2) BGB.
          Für die früheren Jahre ist Festsetzungsverjährung eingetreten, was zu einem Erlöschen des Steueranspruchs geführt hat § 47 AO. Eine Steuerfestsetzung ist dann rechtswidrig § 169 (1) 1 AO.
          Das ist zwar vollkommen richtig, was pa84347 sagt, betrifft aber nur die Frage, ob noch ein EINKOMMENSTEUERbescheid ergehen kann. Meine Antwort betraf aber die Frage, ob noch ein VERLUSTFESTSTELLUNGSbescheid ergehen kann. -> Fazit zusammengefasst:

          Möglich ist noch: Einkommensteuerveranlagung für 2007 ff. und Verlustfeststellung für 2004 ff. In ihrer speziellen Situation reicht das auch, d.h. Ihnen geht bis auf den Verlust 2003 überhaupt nichts verloren.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

            Danke für euere Antworten.
            Jetzt wollte ich kurz fragen, ob das ganze für mich möglich sein wird. Kann ich als ehemaliger Student beim Antrag auf Verlustvortrag ab 2004 den Werbungskostenpauschalbetrag von 920 Euro beeinspruchen oder muss ich einzelne Werbungskosten eintragen? Habe nämlich keine Belege für Bücher, Arbeitsmittel usw.. Höchstens die km bis zur Uni könnte ich eintragen. Wenn ich den maximalen Pauschalbetrag eingeben will, was muss ich in der Anlage N ankreuzen?

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              #7
              AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

              Mit dem Werbungskostenpauschbetrag kommt man nicht weiter. Es müssen einzelne Werbungskosten geltend und glaubhaft gemacht werden.

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                #8
                AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                Angenommen ich mache einen Antrag für Feststellung des Verlustvortrages für 2004-2007 und liste alle nachweislich entstandenen Werbungskosten für mich und meine Frau (verheiratet ab 2005 und ab 2005 Promotionsstudentin-also auch Zweitstudium-Werbungskosten auch als Verlustvortrag absetzbar). 2008 wurde ein Einkommen von 10000 Euro erzielt. Zusätzlich wurde 2007 Elterngeld von 12 x 300 Euro bezogen. Müssen dann die angegebene Verluste (Werbungskosten) 2004-2007 höher als im 2008 erzieltes Einkommen + Elterngeld liegen (also höher als 13600 Euro), um als Verlustvortrag nach 2009 mitgenommen zu werden, wo tatsächlich Lohnsteuer gezahlt wurde? Habe ich das richtig verstanden? Oder hat Elterngeld gar keinen Einfluss darauf. Danke noch mal im Voraus!

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                  Nicht ganz.

                  Der Verlustvortrag muss "nur" höher sein als das Einkommen, damit für 2009 noch etwas übrig bleibt. Das Elterngeld wirkt sich nur auf den Steuersatz aus, nicht auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte", von dem der Verlustvortrag abgezogen wird.

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                    Hatte leider einen großen Denkfehler. Der Verlustvortrag könnte bis 2009 vorgetragen werden. 2009 hatte ich aber fast die gesamte Lohnsteuer zurück bekommen. Es sich lediglich 180 Euro vom FA angesetzt worden. D.h. wenn ich den Verlustvortrag 2009 geltend mache, dann kann ich höchstens diese 180 euro zurückbekommen und der Verlustvortrag geht nich nach 2010 über. Gibt es die Möglichkeit den Verlustvortrag irgendwie 2010 geltend zu machen?

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                      vermutlich nicht. stellen sie sich doch einfach mal folgende frage: wieviel belegbaren verlust kriegen sie konkret fuer die noch veranlagbaren jahre also 2004-2007 zusammen.

                      Müssen dann die angegebene Verluste (Werbungskosten) 2004-2007 höher als im 2008 erzieltes Einkommen + Elterngeld liegen (also höher als 13600 Euro), um als Verlustvortrag nach 2009 mitgenommen zu werden, wo tatsächlich Lohnsteuer gezahlt wurde?
                      das klingt für mich so, als würden sie davon ausgehen, das sie jeweils den kompletten verlust weiter vortragen können, solange keine steuer gezahlt wurde... das ist mitnichten so!

                      generell wird der verlust von jahr zu jahr erstmal gegen jedes verbleibende einkommen aufgerechnet, selbst wenn dafuer direkt keine steuern anfielen, weil unter dem freibetrag.

                      somit kann man ueber den daumen peilen, das bei einkommen fuer 2008 und 2009 jeweils wenigsten rund 8000 verlust abgezogen werden (grundfreibetrag), wenn also nicht wenigstens 16k verlust in den vorjahren zusammenkommen, bleibt fuer 2010 mit sicherheit nix mehr uebrig.

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                        Hallo zusammen,

                        ich habe die geliche Frage und die Antwort ist mir noch nicht ganz kalr. Ich habe 2004-2009 studiert (nach abgeschl. Ausbildung). Seit 2009 bin ich angestellt.

                        Für die Jahre 2004-2008 wurde keine Steuererklärung abgegeben, da kein Einkommen neben dem Studium. Für 2009 und 2010 habe ich fristgerecht Steuererklärungen abgeben. Für 2009 liegt der Bescheid vor, für 2010 noch nicht.

                        Nun habe ich leider auch jetzt erst bei Warentest von dem Tipp gelesen, dass man als Student Steuererklärungen abgeben soll, und den Verlustvortrag nutzen soll. Daher die Frage(n):

                        Wann lohnt es sich für 2007 und 2008 noch eine Steuererklärung abzugeben (bis Ende 2011 habe ich dafür ja noch Zeit)? Kann der Verlustvortrag aus den beiden Jahren für das Steuerjahr 2011 verwendet werden? Oder evtl. noch für 2010, da der Bescheid noch offen ist?

                        Wird der Verlustvortrag mit dem Jahr 2009 verechnet, auch wenn für 2009 bereits der Bescheid vorliegt?

                        Vielen Dank im Voraus! :-)

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                          Wenn es sich bei dem Studium um ein Zweitstudium handelt - also Werbungskosten vorliegen - dann wird der Verlust zunächst gegen die Einkünfte in 2009 gegengerechnet und der Bescheid entsprechend geändert. Nur, wenn die Verluste höher sind als die Einkünfte in 2009 wird der Rest des Verlustes weiter nach 2010 vorgetragen.

                          Handelt es sich aber um ein Erststudium, dann sind es nur Sonderausgaben, die nicht vorgetragen werden können.

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                            #14
                            AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                            Hallo Sabre,

                            vielen Dank für Deine (positive) Antwort!

                            Das Studium ist ein Zweitstudium. Jedenfalls wurden die Werbungskosten des Studiums im Jahr 2009 bereits in voller Höhe anerkannt. Nun möchte ich noch nachträglich eine Steuererklärung für 2007 & 2008 abgeben und den Verlustvortrag geltend machen.

                            In einem anderen Forum habe ich zwischenzeitlich auch gelesen, dass dann der alte Steuerbescheid für 2009 "von amts wegen" automatisch geändert wird. Das deckt sich ja mit Deiner Aussage.

                            Ich hatte schon befürchtet, dass der zug bereits abgefahren ist.

                            Nun hatte ich auch gelesen, dass man zusätzlich zu den noch möglichen Steuererklärungen für 2007 und 2008, auch die Möglichkeit hat dieses Jahr noch "Feststellungserklärungen" für 2005 und 2006 abzugeben, um den Verlustvortrag zu nutzen, ist das richtig?

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                              #15
                              AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                              2005 und 2006 könnte verjährt sein, siehe Beitrag 3. GGf. kann man sich da aber noch streiten. Einfach beantragen und sehen, was das FA macht.

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