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Verlustvortrag-Zweitstudium

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    #16
    AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

    Ok, danke.

    2004 geht evtl. alos auch noch. Ich werde es probieren und dann berichten wie entschieden wurde. Das Ergebnis aller Überlegungen ist ja für den einen oder anderen auch interessant...

    Dumm nur, dass man sich damals als Student nicht darum gekümmert hat. Man war ja nur froh, dass man keine Erklärung machen musste. Die Belege sind daher leider kaum noch vorhanden.

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      #17
      AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

      Hallo zusammen,

      ich habe eine vielleicht ähnlich geartete Frage:

      Ich habe während der Endphase meines Studiums, mich ein jahr beurlauben lassen und ein Jahr an einer australischen Universität studiert, um mich in für meine Arbeitstätigkeit wichtigen Fachbereichen zu vertiefen und hierfür ebenfalls wichtige Englischkenntnisse zu verbessern.

      Kann ich die Kosten hierfür als Werbungskosten, quasi für ein Aufbaustudium, per Verlustvortrag geltend machen?
      Dies war 2007 und 2008 - müsste also noch funktionieren, wenn ich fix bin.

      Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung

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        #18
        Verlustvortrag-Zweitstudium

        Hallo zusammen!

        Ich habe von August 2007 bis August 2008 ein Zweitstudium absolviert. Ich habe aber leider erst jetzt erfahren, dass ich dieses von der Steuer hätte absetzen können. In den Jahren 2008 bis 2010 habe ich jeweils eine Steuererklärung gemacht, habe das Studium aber nicht berücksichtigt. Habe ich noch eine Chance das Studium nachträglich in der Steuererklärung für 2011 zu berücksichtigen?

        Besten Dank für Euer Feedback und viele Grüße

        Hans

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          #19
          AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

          Hallo Hans,

          ich gehe davon aus, dass die Einspruchsfrist Deiner Bescheide abgelaufen ist.
          Somit sind Änderungen eigentlich nicht mehr möglich.
          Die Nichtangabe der Ausbildungskosten dürfte als grobes Verschulden gewertet werden, weswegen auch nach Bestandskraft keine Änderung möglich wäre.

          Genaueres erklärt ein StB oder LStHV.

          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #20
            AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

            Hallo Zusammen,

            es gab ja vor einigen Monaten ein paar Urteile bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit von Studienkosten. Nun bin ich weder ein Rechts-, Steuer- oder Studienfinanzexperte und weiß auch nicht in wie weit diese Regelungen auf meinen Fall anwendbar sind?
            Wenn ich diesen hier kurz beschreiben darf:

            Ich habe zum WS2010 ein konsekutives MASTER-Studium begonnen. Mein Programm ist ein double-degree Master, d.H. ich studiere und bezahle Studiengebühren an einer Uni in Deutschland und zusätzlich an einer Uni im Ausland (Hongkong).
            Meine Ausgaben nur für STUDIENGEBÜHREN des Master-Programms schauen wie folgt aus:

            2010: 500€ + Verwaltungskosten
            2011: 500€ + Verwaltungskosten + 6000 Euro in Hongkong
            2012: 500€ + Verwaltungskosten + 4000 Euro in Hongkong

            (Durch meine zeitweise Beurlaubung an der Deutschen Uni und Kurseinbringungen bin ich defacto nur drei Semester an der Deutschen Uni eingeschrieben.)

            Hinzu würden Ausgaben für Lehrmaterialen (Laptop, Bücher, Kopierkarten), Flug und höhere Lebenshaltungskosten kommen.
            Einkünfte hatte ich außer BAFöG keine.

            - Gilt das Masterstudium in meinem Fall als Zweitstudium?
            - Ist es nach dem aktuellen Gesetzesstand möglich meine Studien- und Studienverwandten-Ausgaben in Form eines Verlustvortrags steuerlich anrechnen zu lassen?
            - Wenn ja, wie funktioniert das und wären es Werbungskosten oder Sonderausgaben? (wo genau liegt der Unterschied?)
            - Mir wurde geraten einen Steuerberater zu nehmen, kann ich die Ausgaben dafür auf irgendwie absetzen?
            - Würde sich etwas ändern, wenn ich ab 1.10.2012 eine Festanstellung oder eine Promotion beginne (1/2 Stelle)?

            vielen Dank im Vorraus!

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              #21
              AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

              Zitat von Lamotrek Beitrag anzeigen
              - Mir wurde geraten einen Steuerberater zu nehmen, kann ich die Ausgaben dafür auf irgendwie absetzen?
              dem kann man sich nur anschliessen.

              ob sie die kosten (für den stb) absetzen können, kommt drauf an, zB ob es sich nun um werbungskosten oder sonderausgaben handelt.

              das ganze ist ein ziemlich auslegungsbedürftiges Thema, wie einige Threads hier im Forum zeigen, grad wenn es um entsprechend größere Summen geht, würde ich da nichts ohne StB anfangen...

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                #22
                AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                Hallo,
                der Thread ist zwar etwas älter, aber da es sehr genau passt und darin doch einiges Interessantes stand, würde ich ihn gerne nutzen um mich nur nochmal zu vergewissern:

                es geht um mein Zweitstudium (Master) von 2011-2013:



                Wenn die Kosten des Studiums geringer waren als die Einnahmen des Jahres dann bleibt für das Folgejahr kein Verlustvortrag übrig, ja(auch dann, wenn die Einnahmen unter dem Freibetrag lagen und damit keine Steuern gezahlt wurden)?




                konkret 2011:
                ca. 1550€ verdient im Nebenjob,
                zusätzlich ca. 2100€ Halwaisenrente
                Kosten des Studiums (die ich noch nachweisen kann) lediglich ca. 700€ betragen und damit den Verdienst nicht überschreiten bleibt davon nichts für 2012 als Verlustvortrag übrig und ich kann mir damit die nachträgliche (ich war 2011 nicht veranlagt) Steuererklärung sparen, oder?

                2012: ca. 3500€ verdient und Rente ca. 2100€
                relevante Kosten des Studiums ca. 1500€
                ebenfalls: kosten > Einnahmen also bleibt für 2013 nichts übrig, korrekt?


                vielen Dank schonmal
                Gruß, Pat

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                  #23
                  AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                  Hallo Pat,
                  ja so ist es leider, Dein GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte) müsste negativ sein.
                  Ein eventuelles negatives zvE (zu versteuerndes Einkommen) spielt keine Rolle.
                  Zuletzt geändert von stiller; 20.09.2013, 14:25. Grund: negatives
                  Gruss (S)stiller
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                    #24
                    AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                    Danke für die Bestätigung
                    Damit spare ich mir jetzt zumindest den Aufwand für die Steuererklärungen ^^

                    Gruß, Pat

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Verlustvortrag-Zweitstudium

                      Du,
                      verfolge die Entwicklung weiter, vielleicht ergibt sich ja noch was.
                      Schönes We trotzdem
                      Gruss (S)stiller
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